Reform des Bürgergelds gefordert – immer mehr Sozialleistungen im Main-Taunus-Kreis

Main-Taunus-Kreis (bs) Mit Verweis auf Zahlen des Main-Taunus-Kreises (MTK) unterstützt der Sozialdezernent Johannes Baron Forderungen nach einer Reform des neuen Bürgergeldes. Dem Eingliederungsbericht 2023 zufolge erreichte die Zahl der Leistungsbezieher Rekordwerte. Zudem stieg der Anteil von Nichtdeutschen weiter. Ferner wurden mit Einführung des Bürgergeldes die Ansprüche auf Leistungen deutlich erhöht, während die Möglichkeiten sanken, Leistungen zu kürzen. Insgesamt bringt es der Kreisbeigeordnete Baron in Anspielung auf eine Erklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf die Formel: „Wir brauchen nicht nur eine Zeitenwende in der Verteidigung, sondern auch in der Sozialpolitik.“

Zum Jahresende 2023 lebten dem Bericht zufolge 11.885 Menschen im Kreis ganz oder teilweise von Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II. Das war der höchste jemals erreichte Jahresendwert; er entspricht einem Anteil von 6,2 Prozent an der Bevölkerung. Große Unterschiede zeigen sich dabei zwischen Deutschen und Nichtdeutschen: Während 3,1 Prozent der Deutschen Leistungen erhielten, waren es bei den Nichtdeutschen 16,7 Prozent.

Mehr zugewanderte Hilfeempfänger

Baron zufolge waren die Flüchtlingswellen eine „Zuwanderung in die Sozialsysteme“. Waren im Jahr 2013 noch rund 35 Prozent der Hilfeempfänger Nichtdeutsche, wuchs deren Anteil bis zum vergangenen Jahr auf 61 Prozent: „Die Verhältnisse haben sich also in zehn Jahren faktisch gedreht.“ Ursachen seien vor allem der Flüchtlingsstrom aus Syrien, Afghanistan und später auch aus der Ukraine.

Hinter den konkreten Zahlen stehe aber ein enormer Aufwand für die öffentliche Verwaltung, etwa durch die Prüfung von Leistungsansprüchen und Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Viele Deutsche und Nichtdeutsche, die Leistungen beziehen, nutzten diese Unterstützung nicht, so der Sozialdezernent. Wenn das Kommunale Jobcenter Beratungsgespräche anbiete, würden fast die Hälfte der Personen nicht zum Termin erscheinen: „Da überrascht es nicht, wenn sowohl die Vermittlungen in Arbeit als auch die Qualifizierungen hinter unseren Zielen zurückgeblieben sind.“ Bundesmittel in erheblicher Höhe, die für Qualifizierung und Arbeitsvermittlung bereitstünden, würden auf diese Weise verpuffen: Alleine im vergangenen Jahr habe der Kreis beim Bund rund vier Millionen Euro nicht abrufen können.

Höhere Ansprüche durch Bürgergeld

Wie der MTK-Sozialdezernent vorrechnet, sind die Ansprüche seit Einführung des Bürgergeldes um rund 20 Prozent gestiegen: Von Januar 2022 bis zum Januar 2024 stiegen demnach im Main-Taunus-Kreis die Ansprüche einer vierköpfigen Familie auf annähernd 3.000 Euro. Gegengerechnet würden dann noch Kindergeld und vorhandenes Einkommen. Daher fordert Baron Nachbesserungen beim Bürgergeld – vor allem bei den Möglichkeiten, Leistungen zu kürzen, wenn ein Hilfeempfänger nicht kooperiert. Eine Streichung von zehn Prozent im ersten Schritt, wie es das Gesetz vorsieht, sei „eindeutig zu harmlos. Das ist in Papiertiger“. Der Sozialdezernent unterstützt damit entsprechende Forderungen des Deutschen Landkreistages in einem Grundsatzpapier.

Der vollständige Eingliederungsbericht steht auf der Internetseite des Kreises unter: www.mtk.org/Eingliederungsberichte-2141.htm

Was die Zahlen zeigen: Kreisbeigeordneter Johannes Baron (li.) und der Leiter des Kommunalen Jobcenters Joachim Werle beim Studium des Eingliederungsberichts Foto: MTK

Die Grafik zeigt, wie viele Menschen unter 65 Jahren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), dem heutigen „Bürgergeld“, erhalten. Lag ihr Anteil im Main-Taunus-Kreis im Jahr 2012 noch bei 5,1 Prozent, so sind es heute insgesamt 6,2 Prozent. Dabei bezogen zuletzt 3,1 Prozent der Deutschen und 16,7 Prozent der Nichtdeutschen Leistungen nach dem SGB II.



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