„Keine freiwilligen Leistungen für Straftäter“

Main-Taunus-Kreis (kez) – Mit Streichungen von freiwilligen Leistungen plant der Kreis Konsequenzen gegen kriminelle Jugendliche in Einrichtungen.

Wie Kreisbeigeordneter Axel Fink erläutert, geht es dabei um einen Aufschlag zum gesetzlich regulierten Taschengeld, der Personen in stationären Betreuungseinrichtungen gezahlt wird. „Wir haben dabei vor allem Intensivtäter im Blick“, unterstreicht der Jugenddezernent Fink. Die Spanne der Straftaten reiche bis hin zu versuchtem Totschlag. Aber auch bei gravierendem sonstigen Fehlverhalten wie wiederholter Lernverweigerung und häufigem Wegbleiben aus der Einrichtung ohne Erlaubnis drohen Konsequenzen.

Die Streichungen sind vorgesehen bei Leistungen an 16- und 17-Jährige in der stationären Jugendhilfe. In den Einrichtungen werden sie im Auftrag des Kreises von freien Trägern betreut. Gesetzlich haben sie einen Anspruch auf ein Taschengeld von 69,20 Euro pro Monat, das auch weiterhin gezahlt wird.

Als freiwillige Leistung stockt der Kreis, wie andere Jugendämter in Hessen, diesen Betrag auf 152,01 Euro auf. Dieses erhöhte Taschengeld wird aktuell an insgesamt 92 Personen ausgezahlt; darunter an 70 Jugendliche, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ins Land gekommen sind.

Etwa 15 bis 20 Personen sind wegen teils schwerer Straftaten polizeibekannt; etwa vier Fünftel von ihnen sind unbegleitete Flüchtlinge. Darunter sind Fälle von versuchtem Totschlag, Drogenhandel, Waffenbesitz, Raub, Diebstahl, Körperverletzung, sexueller Belästigung und Androhung von Gewalt.

Wie Fink erläutert, sollte das erhöhte Taschengeld ursprünglich einen Anreiz geben, sich nach Ende der Schulpflicht über schulische oder berufliche Angebote fortzubilden: „Aber wir wollen damit nicht diejenigen belohnen, die sich durch Straftaten und schweres Fehlverhalten den Weg in eine positive Zukunft verbauen. Das ist ungerecht gegenüber all den anderen, die ihre Chancen wahrnehmen und sich ernsthaft um Bildung und Integration bemühen.“

Es sei auch in erzieherischer Hinsicht wichtig, „klare Grenzen zu setzen und diese auch ernst zu nehmen, um jungen Menschen, die Gefahr laufen, auf die schiefe Bahn zu geraten, frühzeitig Halt und Orientierung zu geben.“



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