Schulentwicklungsplan 2025–2030: Kreisverwaltung legt Entwurf vor

Hochtaunus (kw) – Der Schulentwicklungsplan legt die bedarfsgerechte Entwicklung der Schullandschaft in einer Gebietskörperschaft fest. Da der Hochtaunuskreis auch Schulträger im Kreisgebiet ist, kommt ihm die Aufgabe zu, alle fünf Jahre einen neuen Schulentwicklungsplan zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass stets benötigter Schulraum und ausreichend Sachmittel, beispielsweise die Ausstattung mit Tafeln und Tischen, vorhanden sind. Ebenso zählen dazu die Gestaltung des Schulangebotes, eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlentwicklungen sowie notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen, um Entwicklungsprozesse an Schulen einleiten zu können. Lerninhalte und pädagogische Konzepte sind hingegen nicht Bestandteil des Schulentwicklungsplanes.

In diesem Jahr ist der Hochtaunuskreis aufgefordert, einen solchen Schulentwicklungsplan für die Jahre 2025 bis 2030 zu beschließen. Dazu hat Landrat und Schuldezernent Ulrich Krebs am Dienstag, 17. Februar, einen Verwaltungsentwurf im Kreisausschuss vorgelegt. Nach der Zustimmung des Ausschusses beginnt das Anhörungsverfahren, das bis zum Beginn der Osterferien abgeschlossen sein soll. Dazu werden Träger der öffentlichen Belange, darunter Kommunen und das Staatliche Schulamt, aufgefordert, Stellung zum Verwaltungsentwurf zu beziehen.

„Ich denke, wir können stolz darauf sein, dass das Thema Schulen im Hochtaunuskreis nicht ideologisch diskutiert wurde und hier ein jahrzehntelanger Schulfrieden herrscht. Mit dem nun vorgelegten Entwurf zum Schulentwicklungsplan wollen wir diesen Weg weiter beschreiten und an der Schulvielfalt im Hochtaunuskreis festhalten“, erklärt Landrat Ulrich Krebs.

Neu: Drei Regionalkonferenzen

Um den Schulentwicklungsplan auf eine möglichst breite Basis zu stellen, finden erstmals drei Regionalkonferenzen zu den zentralen Themen des Schulentwicklungsplanes, Digitalisierung, Integration und Inklusion sowie Entwicklung zu Ganztagsangeboten an den Grundschulen, statt. Diese Konferenzen richten sich an interessierten Bürgerinnen und Bürger. Schulen und Elternbeiräte werden eigens angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Die drei genannten Themen werden jeweils an allen drei Regionalkonferenzen besprochen und diskutiert. Dabei werden jeweils Experten und Expertinnen den Verwaltungsentwurf vorstellen, die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern, Fragen beantworten und gemeinsam weitere Vorschläge und Anmerkungen diskutieren. Die erarbeiteten Vorschläge werden gesammelt, geprüft und gegebenenfalls gemeinsam mit den Anregungen der Träger öffentlicher Belange in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet. Bereits zum 1. Juli soll der Kreistag dann den Schulentwicklungsplan 2025-2030 beschließen.

Die Termine für die drei Regionalkonferenzen stehen bereits fest. Die erste soll am Montag, 17. März, 18 Uhr, stattfinden. Sie betrifft die Planungsregion I (Bad Homburg und Friedrichsdorf). Die Regionalkonferenz für die Planungsregionen II und III (Oberursel, Steinbach, Königstein, Kronberg und Glashütten) ist für Montag, 24. März, 18 Uhr vorgesehen und die Konferenz für die Planungsregion IV (Usinger Land) ist für Mittwoch, 2. April, 18 Uhr, angedacht. Die Veranstaltungsorte werden noch rechtzeitig benannt.

Anmeldung erforderlich

Bürgerinnen und Bürger, die daran teilnehmen wollen, werden gebeten, sich vorab per E-Mail an presse[at]hochtaunuskreis[dot]de anzumelden.

Weitere Information zum Schulentwicklungsplan gibt es auf der Homepage des Hochtaunuskreises (https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Bildung-Kultur/Schule-Betreu...).



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