Glashütten (kw) – Die Gemeinde Glashütten, Bürgerinnen und Bürger Glashüttens und in der Gemeinde tätige Umweltorganisationen wie auch der BUND für Umwelt und Naturschutz setzen sich bereits seit Langem für eine Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der B8-Ortsdurchfahrt ein. Ein erster Teilerfolg konnte 2021 mit der Einführung von Tempo 30 nachts auf einem Teilabschnitt erzielt werden. Dies reicht aber nicht aus. Daher wollen die Organisationen zusammen mit Bürgern Unterschriften sammeln, die anschließend den verantwortlichen Entscheidungsträgern übermittelt werden sollen. Auch Bürgermeister Thomas Ciesielski unterstützt diese Aktion.
Die Gemeinde Glashütten, Einwohner, der BUND-Ortsverband Königstein/Glashütten und IGEL e.V. haben sich in den vergangenen Monaten gegenüber den Straßenverkehrsbehörden für ein weiter gehendes Tempolimit entlang der B8-Ortsdurchfahrt Glashütten eingesetzt– bisher erfolglos. Hierzu hat sich nun ein Arbeitskreis gebildet, der von Glashüttener Eltern angestoßen wurde. Dessen Mitglieder lassen nicht locker, denn sie wollen nicht abwarten, bis weitere Unfälle die Notwendigkeit eines ganztägigen Tempolimits beweisen. Tempo 30 sei erforderlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf diesem Streckenabschnitt zu erhöhen. Dadurch würden auch die Lärm- und Abgasbelastung der betroffenen Anwohner vermindert und die Lebensqualität deutlich erhöht. Glashütten könne durch Tempo 30 nur gewinnen, sowohl wirtschaftlich als auch sozial.
Unterschriftenaktion beginnt
Am 2. November beginnt die Unterschriftenaktion: Im Gemeindeanzeiger und in verschiedenen Geschäften (z.B. Salon K1) sollen Unterschriftenlisten bereitgestellt werden, auf denen unterschrieben werden kann. Die Formulare können auch bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten eingeworfen oder eingescannt an die E-Mai-Adresse von IGEL (igel-glashuetten[at]outlook[dot]de) geschickt werden.
Wer das Formular selbst ausdrucken und Unterschriften sammeln möchte, findet dieses auf der Webseite des BUND: www.bund-koenigstein-glashuetten.de. Die Aktion läuft zunächst drei Wochen und die gesammelten Unterschriften werden anschließend den verantwortlichen Behörden zugeleitet, damit diese eine Entscheidung im Sinne der Bürger Glashüttens treffen.
B8: Unfallschwerpunkt in Glashütten
Gerade zu Zeiten des Berufsverkehrs und wenn die A3 durch Staus blockiert ist, ist ein beträchtliches Verkehrsaufkommen auf der Limburger Straße zu verzeichnen. Im Vordergrund stehen die Sicherheit der Grundschulkinder auf dem Schulweg und der Passanten entlang der B8.
Die Hans-Christian-Andersen-Schule liegt in geringer Entfernung zur B8. Die Ortsdurchfahrt stellt damit einen Teil des Schulwegs für viele Glashüttener Kinder dar, denn sie müssen die B8 überqueren oder an ihr entlang gehen, um zur Schule zu gelangen.
Die B8-Durchfahrt kann aber auch als „Lebensader“ des Ortsteils Glashütten betrachtet werden. Die dort ansässigen kleineren Gewerbebetriebe (Tankstelle, Bäcker, Blumengeschäft, Restaurants, Café, Apotheke usw.) zählen sowohl die ortsansässige Bevölkerung als auch zahlreiche Nicht-Glashüttener zu ihren Kunden.
Dementsprechend hoch ist die Zahl der Fahrzeuge, die entlang der Ortsdurchfahrt kurz anhalten oder parken, sowie der Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Fahrbahn queren. Da den Autofahrern auch wegen der parkenden Fahrzeuge oder bei schlechter Sicht häufig nur ein eingeschränkter Blick auf den Fußgängerverkehr möglich ist, ergeben sich beim Überqueren der B8 immer wieder höchst gefährliche Situationen für die Fußgänger und Fußgängerinnen. Das Einbiegen von Autos aus den Seitenstraßen auf die B8 ist ebenfalls sehr gefährlich. Traurige Bilanz seit 2017 sind 57 Verkehrsunfälle, teilweise mit schweren Personenschäden.
Tempo 30 wäre möglich
Dabei bietet die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung seit Januar 2017 durchaus einen Ermessensspielraum, um die Gefahren zu reduzieren:
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.“ (zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit)
Diese Entscheidungsgrundlage wurde aber bisher nicht im Sinne der Glashüttener Bürger und Bürgerinnen genutzt. Auf ein entsprechendes Schreiben des Bürgermeisters von Glashütten an die Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises wurde argumentiert, dass die Risikoabwägung und die Sorgfalt bei den Bürgern lägen, denn es gebe ja Zebrastreifen und Ampeln zur sicheren Überquerung der Straße. Dabei wird aber übersehen, dass bei höheren Geschwindigkeiten rote Fußgängerampeln und Zebrastreifen oft nicht oder zu spät wahrgenommen werden. Dagegen betont die Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises, dass eine schwierige Verkehrssituation noch keine objektive Gefahrenlage begründe und auch kein ursächlicher Zusammenhang mit den Unfällen bestanden habe.
Das sehen die Bürgerinnen und Bürger, die hier jetzt initiativ geworden sind, anders. Sie sind der Ansicht, dass die Verkehrsbehörde aufgrund der Verwaltungsvorschrift durchaus ihren Ermessensspielraum nutzen sollte, um auch tagsüber Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt umzusetzen.