Bad Homburg (hw). Seit dem 18. April 2024 dürfen Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern in Hessen ausschließlich E-Rechnungen stellen. Diese Verpflichtung wird durch das Wachstumschancengesetz verstärkt, welches seit dem 1. Januar 2025 die Einführung der E-Rechnung für inländische „Business-to-Business-Umsätze“ vorschreibt. Weitere Informationen zur elektronischen Rechnung, deren Ausstellung und Übermittlung gibt es im Internet unter www.bad-homburg.de/aktuelles.
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