Sulzbach (bs) – Die Gemeinde Sulzbach hat Schreiben mit Erläuterungen zur Übermittlung der Zählerstände an alle Eigentümerinnen und Eigentümer und beauftragte Gebäudeverwaltungen versandt. Informiert wird, dass ab Montag, 27. November, bis Freitag, 15. Dezember, die Ermittlung der Zählerstände bequem online oder per abtrennbarer Ablesekarte erfolgen kann. Der übermittelte Zählerstand wird auf den 31. Dezember 2023 hochgerechnet. „Zählerstände per Telefon, Telefax oder E-Mail können nicht entgegengenommen werden“, teilt die Gemeinde mit. „Liegen die Angaben der Zählerstände bis zum 15. Dezember per Ablesekarte oder online nicht vor, wird der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt. Nachträglich gemeldete oder verspätet übermittelte Zählerstände erfahren keine Berücksichtigung.“ Von der Selbstablesung sind die Wasserzähler ausgenommen, die in Schächten untergebracht sind. Hier erfolgt die Ablesung durch die Bediensteten der Gemeinde.
Webseite zur Online-Übermittlung unter www.sulzbach-taunus.de > Icon zur „Wasserablesung“ auf der Startseite.