Abgegebene Fundsachen im Bürgerbüro

Handys, Uhren, Brillen, Schlüsselbunde, AirPods oder Geldbörsen – verloren hat fast jeder schon einmal etwas und manchmal gibt es sogar ein glückliches Ende. Denn grundsätzlich gilt: Eine Brieftasche, die unter einer Parkbank liegt, ein Handy auf dem Fußweg oder auch ein nicht abgeschlossenes Fahrrad ohne erkennbaren Besitzer – wer etwas findet, darf es nicht einfach behalten. Fundsachen mit einem Wert von mehr als zehn Euro müssen im Fundbüro abgegeben werden. Für viele Menschen ist dies auch eine Selbstverständlichkeit und sie geben Fundsachen im örtlichen Fundbüro ab, dem Bürgerbüro im Rathaus. Hier wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des ehrlichen Finders festgehalten werden. Eine anonyme Abgabe ist allerdings ebenfalls möglich, wenn auf Finderlohn und das Recht auf einen möglichen späteren Eigentumserwerb verzichtet wird. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um Gegenstände, die in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden wurden, wird die Behörde oder der Verkehrsbetrieb selbst Eigentümerin der Sachen. Diese werden dann versteigert, falls sich niemand meldet, der die Sache verloren hat. „Wir freuen uns, wenn wir Fundsachen ihren Eigentümern wieder übergeben können. Sie müssen hierfür lediglich einen geeigneten Nachweis über das Eigentum an einer Fundsache erbringen können. Dafür reicht manchmal bereits eine genaue Beschreibung des Gegenstandes aus“, sagt Maximilian Braun, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes. Wer etwas verloren hat und wissen möchte, ob der Gegenstand abgegeben wurde, kann sich im Bürgerbüro darüber informieren. Hier kann man auch direkt einen Blick in den Schlüsselkasten werfen, in dem gefundene Schlüssel und Schlüsselbunde aufbewahrt werden. Auskünfte können auch telefonisch unter 06196-804310 oder per E-Mail an buergerbuero[at]schwalbach[dot]de eingeholt werden.Foto: Stadt Schwalbach



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