Weiterer Baustein in der psychiatrischen Versorgung

Hochtaunus (how). Die Beschwerdestelle unterstützt Patienten, Angehörige und Vertrauenspersonen bei Beschwerden, die die psychosoziale oder psychiatrische Versorgung betreffen. Im Juni 2019 hat die unabhängige Beschwerdestelle im Hochtaunuskreis ihr Arbeit aufgenommen und sich bei den Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung bekannt gemacht. Die Stelle wurde in die Liste der Beschwerdestellen in Hessen aufgenommen. Nun soll auch eine breitere Öffentlichkeit über die Arbeit der Stelle informiert werden. Der Hochtaunuskreis setzt damit eine Vorgabe des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes um. Der Kreis stellt der Beschwerdestelle Räume und Technik zur Verfügung, die Beschwerdestelle arbeitet jedoch völlig unabhängig.

Sie setzt sich aus unterschiedlichen Personen zusammen. Im multiprofessionellen Team sind Angehörige von psychisch Kranken, ein Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, sozialrechtlich erfahrene Bürger und Personen mit Psychiatrieerfahrung. Alle Mitglieder der Beschwerdestelle arbeiten ehrenamtlich, unabhängig, für den Beschwerdeführer kostenfrei und haben vielfältige Erfahrungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung. Sie sind nicht weisungsgebunden. Vorsitzender der Beschwerdestelle ist Thorsten Flüchter, stellvertretender Vorsitzender Dr. Bernhard Kleineidam.

Alle eingehenden Beschwerden werden neutral im Team geprüft. Beschwerden werden nur mit Zustimmung des Beschwerdeführers und mit ihm oder einer Vertrauensperson von ihm gemeinsam gelöst. Ziel ist es immer, eine Problemlösung im Konsens zu finden.

Die Gründe für Beschwerden sind vielfältig. Manchmal sind es vermeintliche Kleinigkeiten, wie ein zu enger Stuhl für übergewichtige Patienten in einer Wartezone oder das mangelnde Lüften von Patientenzimmern, die mit Hilfe der Beschwerdestelle geregelt werden können. Oder nach einem Klinikaufenthalt klappt die Anschlussversorgung nicht reibungslos, und dies verunsichert den in eine Krise geratenen Menschen oder seine Angehörigen. Aber der Beschwerdestelle könnte auch ein schwerwiegender Vorwurf, zum Beispiel gegen eine Fixierung ohne richterlichen Beschluss, vorliegen. Vorfälle dieser Art wurden der Beschwerdestelle bislang jedoch nicht gemeldet. Grundsätzlich gilt: Egal wie sich die Beschwerde darstellt, jede wird ernst genommen, und jeder Beschwerde wird nachgegangen.

Die unabhängige Beschwerdestelle möchte dazu beitragen, die psychiatrische Versorgung im Kreis weiter positiv zu entwickeln. Hierzu können Beschwerden wichtige Hinweise geben, und aus jedem Fall kann man lernen. Die Einrichtungen der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung im Kreis haben deshalb mit der unabhängigen Beschwerdestelle eine Vereinbarung zur Bekanntmachung und zur Zusammenarbeit bei der Problemlösung getroffen. In den Einrichtungen wird mit Plakaten und Postkarten auf die Beschwerdestelle hingewiesen. „Die multiprofessionell besetzte Beschwerdestelle ist ein weiterer wichtiger Baustein in der psychiatrischen Versorgung unseres Kreises. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten zum Wohle der Patienten zielorientiert zusammenarbeiten“, sagt Hochtaunus-Sozialdezernentin Katrin Hechler.

!Die unabhängige Beschwerdestelle ist per E-Mail an beschwerdestelle.psychiatrie[at]hochtaunuskreis[dot]de oder unter Telefon 06172-9995199 zu erreichen. Postanschrift: Unabhängige Beschwerdestelle, c/o Landratsamt Bad Homburg, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg. Anrufbeantworter und Mails werden regelmäßig abgehört beziehungsweise abgerufen.



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