Verbraucherzentrale prüft rechtliche Schritte

Hessen (bs/Sc) – Im November 2022 veröffentlichte der Hersteller von Beatmungsgeräten Philips Respironics eine Sicherheitsmitteilung zu möglichen gesundheitlichen Risiken bei der Nutzung einiger seiner Gerätetypen. Der darin verarbeitete schalldämpfenden Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan kann auch später noch zu Gesundheitsschäden führen. Betroffen sind vor allem Patienten und Patientinnen mit Schlafapnoe, die diese Geräte nutzten.

Zum Ende des Jahres 2024 drohen mögliche Ersatzansprüche zu verjähren. Die Verbraucherzentrale Hessen will prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, die die Verjährung unterbrechen und sucht betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nähere Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hessen. Betroffene können sich an folgende Kontaktadresse wenden: rechtsdurchsetzung[at]verbraucherzentrale-hessen[dot]de



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