Lesermeinung

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Unser Leser Jens Rinze aus Oberursel meint zur Berichterstattung über die weitere Entwicklung der Grundsteuer:

Man muss genau zuhören und lesen. Der Hebesatz ab dem Jahr 2025 soll mit Ausnahme des Nivellierungshebesatzes aufgrund der Grundsteuerreform unverändert bleiben. Das Wort „Nivellierungshebesatz“ meint den neuen Hebesatz ab dem Jahr 2025, der sicherstellt, dass das gesamte Grundsteueraufkommen ab dem Jahr 2025 genauso hoch bleibt wie es bis Ende des Jahres 2024 ist. Das hat zur Folge, dass der Hebesatz angehoben wird, wenn bei zu vielen Grundstücken der neue Messbetrag niedriger und bei zu wenigen Grundstücken der neue Messbetrag höher als bisher ist. Das bedeutet, dass die Grundstücke mit einem höheren Messbetrag als bisher doppelt getroffen werden, da dann zusätzlich auch noch der Hebesatz steigt, um den „Nivellierungshebesatz“ zu erreichen. Wenn allerdings bei vielen Grundstücken der neue Messbetrag höher ist als bisher und nur bei wenigen Grundstücken niedriger ist, dann müsste theoretisch der Hebesatz sinken, um den „Nivellierungshebesatz“ zu erreichen. Eine rechtliche Verpflichtung, im zweiten Fall den Hebesatz zu senken, gibt es allerdings nicht; dies müssen die Stadtverordneten erst beschließen. Bei vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerbeflächen werden die Mieter von der höheren oder niedrigeren Grundsteuer getroffen, da die Vermieter sie nicht zahlen, sondern die Mieter über die Nebenkostenabrechnung.

Wie es tatsächlich ab dem Jahr 2025 sein wird, könnte die Stadt schon heute andeuten und mitteilen. Die Zahlen für das Grundsteueraufkommen in Oberursel ab dem Jahr 2025 liegen den Entscheidungsträgern vor. Die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärungen sind schon lange abgelaufen. Die Flächenbeträge und die Steuermesszahlen sowie die sich daraus ergebenden Steuermessbeträge liegen beim Finanzamt in Bad Homburg. Die Stadtverwaltung kennt die Bodenrichtwerte und durchschnittlichen Bodenrichtwerte und die sich daraus ergebenden Faktoren für die Berechnung. Auf der Grundlage der neuen Messbeträge, die das Finanzamt Bad Homburg der Stadt mitteilt, kann die Stadt schon heute die Richtung errechnen, in die es gehen wird: Entweder ein höherer oder ein niedrigerer „Nivellierungshebesatz“.



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