Annahme von Altpapier, Kartonage, Metall und Altholz auf dem Wertstoffhof

Oberursel (ow). Seit Montag ist auf dem Wertstoffhof des Bau & Service Oberursel (BSO) in der Oberurseler Straße die Abgabe von Grünschnitt möglich. Am Mittwoch, 22. April, eröffnet der BSO die Anlieferungsmöglichkeit von Altpapier und Kartonagen, ab Montag, 27. April, kommen dann noch Metallschrott und Altholz dazu. Außerdem dürfen seit Mittwoch  immer sechs Besucher gleich-zeitig auf den Wertstoffhof einfahren, da sich herausgestellt hat, dass es mit vier Anlieferern gleichzeitig auf dem Hof gut läuft.

Diese Möglichkeit der Abgabe findet noch bis Samstag, 2. Mai, montags bis donnerstags von 7.45 bis 11.45 Uhr und von 12.30 bis 16 Uhr, freitags von 7.45 bis 11.45 Uhr und von 12.30 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr.

Nach wie vor ist die Infektionsgefahr mit dem Coro-navirus akut, daher gibt es neben der Einlass-beschränkung auch Zutrittskontrollen, und es besteht Masken- beziehungsweise Mundschutzpflicht auf dem Wertstoffhof. Das Personal hält zwei Meter Distanz zu den Besuchern, hilft nicht und kontrolliert ausschließlich die Einhaltung der Regeln. Maximal zehn Minuten stehen für das Entladen zur Verfügung, dann muss der Hof unverzüglich ver-lassen werden. Regelverstöße führen weiterhin zum sofortigen Verweis vom Hof.

Für die Zutrittskontrolle ist seit Montag ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Die Firma kontrolliert  vor der Schranke die Personalausweise, Zutritt erhalten nur Personen mit den zuge-lassenen Müllsorten, die in Oberursel wohnen, oder deren Dienstleister, sofern sich diese auf der An-meldungsliste befinden. Alle anderen werden abgewiesen. Dies gilt auch für diejenigen, die ande-re Abfallstoffe anliefern wollen.

Weiterhin erfolgt die Einfahrt auf den Wertstoffhof ausschließlich durch Rechtsabbiegen von der Oberurseler Straße aus Richtung Ludwig-Erhardt-Straße, die Ausfahrt ausschließlich durch Rechtsabbiegen in die Oberurseler Straße. Die Anlieger dürfen in die Sperrzone fahren. Die Umleitung der Buslinie 43 gilt ebenso weiterhin.



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