Konsens zu Leitlinien zum Erhalt und zur Förderung des Baumbestandes

Kronberg (pu) – Nach einstimmiger Empfehlung aller Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) gab die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht für die vom Magistrat per Antrag vorgelegten „Leitlinien zum Erhalt und zur Förderung des innerstädtischen Baumbestandes in Kronberg (Baumkonzept)“. Diese bilden künftig die Arbeitsgrundlage der Verwaltung für die Entwicklung des Baumbestandes auf unterschiedlichen Standorttypen, die die Herausforderungen des Klimawandels berücksichtigt. Die formulierten Grundsätze sollen in Zukunft bei der Planung und Umgestaltung von Baumstandorten einbezogen werden.

Zwingender Handlungsbedarf

Den zwingenden Handlungsbedarf führte die Leiterin des städtischen Umweltreferats, Yvonne Richter, während der jüngsten ASU-Sitzung in einer Kurzpräsentation anschaulich vor Augen. Infolge der in den letzten Jahren zunehmenden Phasen von Trockenheit und Hitze im Sommer, mehr Regen im Winter und mehr Extremen (Stürme, Starkregen) seien die dramatischen Auswirkungen auf den innerstädtischen Baumbestand deutlich erkennbar. Im Siedlungsbereich beeinträchtige der damit einhergehende Trockenstress viele Bäume in ihrer Entwicklung, besonders aber die Jungbäume. Durch Starkregenereignisse und Stürme sei es zu Verletzungen von Baumkronen bei Altbäumen und zu vermehrten Umstürzen gekommen.

4.500 städtische Bäume

Nach aktuellem Sachstand gibt es Richter zufolge 4.500 städtische Bäume (104 Baumarten). Davon seien 89,5 Prozent Laubbäume (am meisten Berg- und Spitzahorn) und 10,5 Prozent Nadelbäume. Trotz nach Möglichkeit eingeleiteter Gegenmaßnahmen nähmen jedoch Schäden wie Wipfeldürre, Totholz, ‚Sonnenbrand‘, Rindennekrosen, Schädlingsbefall und Krankheiten zu. In der Konsequenz haben Jungbäume dadurch schlechtere Rahmenbedingungen, ältere Bäumen weisen vermehrt Schäden auf (Totholz etc.). In Summe sterben mehr Bäume ab.

Zu den „Verlierern“ zählen in der Vergangenheit bevorzugte Baumsorten wie Fichten, Birken, Hainbuchen, Spitzahorn, Bergahorn und Ähnliches. Straßenstandorte seien noch problematischer als bisher. Das heißt, ein Umdenken ist erforderlich. Nicht zu vergessen die zusätzlich nötigen Baumpflanzungen als Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Vor diesem Hintergrund hat der federführende Fachbereich 4 – Stadtentwicklung und Umwelt – Leitlinien als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung zusammengestellt. Sowohl der Bestand ist dort dokumentiert als auch werden Probleme benannt und Lösungen aufgezeigt. Des Weiteren sollen Grundsätze bei der Planung und Umgestaltung von Baumstandorten berücksichtigt und Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden. Außerdem müssen neue Methoden entwickelt und ausprobiert werden.

Zu den Grundsätzen zählen der Erhalt von Alt- und Habitatbäumen, systematische Nachpflanzungen, Neupflanzungen, die optimale Gestaltung von Straßenstandorten, Vielfalt an Baumarten, Förderung der Biodiversität, Baumschutzsatzung, Förderung von Baumpflanzungen und Baumschutz auf Baustellen.

Als wichtige Maßnahmen werden die Pflege der Jungbäume (Bewässerung) ebenso genannt wie Standards bei der Pflanzung von Straßenbäumen, ein Bepflanzungskonzept für Bäume an Straßen, Parkplätzen und Haltestellen, der Umbau von Straßenstandorten mit hohem Versiegelungsgrad und beengtem Platz (unter anderem Ballenstedter Straße), Baumpatenschaften sowie Öffentlichkeitsarbeit (Flyer „Baumschutz auf Baustellen“, „Kleinkronige Bäume“).

Einige Maßnahmen können laut Yvonne Richter einfach und schnell umgesetzt werden, andere seien mit größerem baulichem Aufwand sowie mit erheblichen Kosten verbunden. Besonders bei der Sanierung von Straßenstandorten mit hohem Versiegelungsgrad und beengten Platzverhältnissen werde im Rahmen des Planungsprozesses in Zukunft eine intensivierte fachliche Abstimmung zwischen den relevanten Fachbereichen (FB4, FB6, STW) erforderlich sein. Die Umsetzung der Maßnahmen sei als mittel- bis langfristiger Prozess zu betrachten.

In seiner Antragsbegründung lenkte der Magistrat außerdem den Blick auf die Notwendigkeit, für eine nachhaltige Planung und Umsetzung der im vorliegenden Baumkonzept enthaltenen Maßnahmen sei die Bereitstellung von ausreichenden Haushaltsmitteln erforderlich und zukünftig bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Wie schnell diese umsetzbar sind, hänge von den personellen Ressourcen in den involvierten Fachbereichen ab.

Lichtblick

Ein Lichtblick bei der finanziellen Umsetzung ist nach den Worten Richters das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung“.

Durch dessen im Februar dieses Jahres gestartete 7. Etappe „Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“ sei 80 Prozent Zuschuss möglich für naturnahes Grünflächenmanagement wie etwa die Beschaffung von Maschinen für die insektenschonende Pflege, die Anlage von naturnahen Grünflächen sowie Aufwertung von Flächen und die Aus- und Weiterbildung des Personals.

Gleiches gelte bei der Pflanzung von Bäumen für die Erstellung von Straßenbaumkonzepten, die Pflanzung von Straßenbäumen, die nachträgliche Standortoptimierung von Bäumen und die mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen.



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