Kronberg. – Die Verkehrszunahme und die Aufhebung diverser Geschwindigkeitsbeschränkungen an der B 455 sowie innerhalb Kronbergs hat Bürger und Politik in der Vergangenheit beschäftigt. Der vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt im Rahmen der Lärmminderungsplanung erstellte sogenannte Lärmaktionsplan gab auch der Verwaltung der Stadt Kronberg mehrfach die Möglichkeit, sich zu beteiligen, zuletzt wieder im Januar diesen Jahres, informiert die KfB. Der Lärmaktionsplan habe für das Kronberger Stadtgebiet mehrere Brennpunkte der Lärmbelastung identifiziert, insbesondere wurden fünf Straßenabschnitte betrachtet: die B455, L 3005 Frankfurter Straße/Hainstraße, Friedrich-Ebert-Straße, L 3015 Sodener Straße/Am Kirchberg/Oberurseler Straße und K 758 Niederhöchstädter Straße. „Die unabhängige Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger verfolgt das Thema und fragt nun konkret, ob und wenn ja welche Einwände beziehungsweise Stellungnahmen die Stadt Kronberg zu diesem Entwurf eines Lärmaktionsplans des Regierungspräsidium (RP) Darmstadt abgegeben hat“, so die Co-Fraktionsvorsitzende der KfB, Alexa Boerner. Die Stadtverwaltung, die Bevölkerung und auch die Träger öffentlicher Belange konnten dem RP Darmstadt zunächst bis Ende 2017 Lärmprobleme melden und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen unterbreiten. Sodann lief bis Ende Januar 2020 eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Die KfB möchte zudem wissen, wie die Stadt die Bevölkerung über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert hat. (mw)
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