Kronberg (pu) – Nach einer sich über mehrere Jahre hinziehenden Entscheidungsfindung zur Erweiterung der in der Freiherr-vom-Stein-Sraße gelegenen städtischen Kindertagesstätte (Kita) „Pusteblume“ zeichnet sich endlich das finale „Go“ durch Parlamentsbeschluss am 4. Dezember ab. Kita-Personal, Eltern und Kinder werden das mit Freude zur Kenntnis nehmen, gleichwohl könnten die beengten räumlichen Verhältnisse in der „Pusteblume“ längst der Vergangenheit angehören.
Denn schon im September 2019 stimmte eine Stadtverordnetenmehrheit zu, einen Neubau auf den Weg bringen zu wollen. Einem raschen Spatenstich stand zunächst ein zu eng geschnittenes Baufenster entgegen, was wiederum einen Beschluss zur Änderung des seit dem 29. Mai 1982 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 117 „Kleine Lindenstruth“ für den betreffenden Teilbereich notwendig machte. Anschließend wurde der im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung von drei Architektenbüros entwickelte Entwurf, der am besten auf die Bedürfnisse der Kita Pusteblume sowie energetischen Anforderungen angepasst war, ausgewählt und von der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2023 (Stadtverordnetenvorlage 5155/2023) beschlossen. Damit schien alles klar, doch weit gefehlt.
Scheitern drohte
Vielmehr drohte das Vorhaben wegen eines im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen entflammten Streits über dessen Finanzierbarkeit gänzlich zu scheitern. Im Ergebnis strich eine Mehrheit aus CDU, FDP und KfB das Gesamtbudget von 5,4 Millionen Euro um zwei Millionen Euro (letztendlich auf 4 Millionen Euro gedeckelt).
Nach einem daraus resultierenden, erneut notwendigen Grundsatzbeschluss zur Kita-Erweiterung am 18. April (Stadtverordnetenvorlage 5242/2024) und der damit endgültig beschlossenen Kostenreduzierung musste der Hochbauentwurf nochmals überarbeitet werden. Drei Monate später, exakt am 4. Juli, segnete das Parlament den gemäß der aktuellen Rahmenbedingungen veränderten Entwurf ab. Auf dieser Grundlage wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
In den Startlöchern
Nunmehr sind die Stadtverordneten ein letztes Mal gefordert, die Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch sowie den Behörden und sonstigen Trägern, die Änderung des Bebauungsplans und damit das Neubauvorhaben final als Satzung zu beschließen. Dem dürfte nichts mehr entgegenstehen, die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung votierten in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig dafür. Wie der Baudezernent auf Nachfrage bestätigte, stehen alle am Bauvorhaben Beteiligten „in den Startlöchern, um relativ zügig ans Werk zu gehen“.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die kurzfristig anstehende Erweiterung der Kindertagesstätte (Kita) Pusteblume. Darüber hinaus berücksichtigt er zukünftige Veränderungen am Gebäude, damit keine erneute Änderung des Bebauungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt notwendig wird. Die Baugrenzen und die Grundfläche sind daher großzügiger bemessen als vom Hochbauentwurf gefordert. Auch die Schaffung von Wohnungen, die dem Zweck des Gemeinbedarfs dienen, wird zukünftig möglich sein, auch wenn dies der aktuelle Entwurf der Kita nicht vorsieht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom 4. Juli in der Zeit vom 22. Juli bis 1. September öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind laut Erstem Stadtrat Heiko Wolf (parteilos) keine Stellungnahmen eingegangen. Wesentliche Themenschwerpunkte, die aus der Behördenbeteiligung angebracht wurden, beziehen sich auf die Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnen in einer Gemeinbedarfsfläche / Zweckbestimmung Kindertagesstätte, Oberflächengewässer und anlagenbezogener Gewässerschutz und Lärmimmissionen. Näheres dazu ist der Begründung der Stadtverordnetenvorlage 5282/2024 zu entnehmen. Nach Aussage des Ersten Stadtrats Heiko Wolf (parteilos) wird die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kleine Lindenstruth und die damit einhergehende Erweiterung der Kita Pusteblume „grundsätzlich von den Behörden begrüßt“.
Bedarf lange bekannt
Aus einer bereits im Jahr 2019 vorgelegten Entwicklungs- und Bedarfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung in Kronberg geht hervor, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze den Betreuungsbedarf von Kronberger Familien nicht ganzjährig decken. Erhebliche Auswirkungen auf den Bedarf an Betreuungsplätzen haben die Neubebauung auf Baufeld VI „Schillergärten“, das Neubaugebiet „Am Henker II“ sowie die zukünftig entstehenden Wohnbebauungen auf Baufeld V, am Campus Kronberg, im Gebiet Bleichstraße-Bahnhofstraße, in der Friedensstraße und auf dem ehemaligen SGO-Gelände. Hinzu kommt, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz gefährdet ist. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, müssen Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet erweitert werden. Dazu zählt die Erweiterung der Kita Pusteblume um zwei zusätzliche Gruppen (jeweils eine Gruppe für U3- und Ü3-Kinderbetreuung).
Entgegen des Klimaschutzkonzepts
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Kosten für die Erweiterung der Kita zu reduzieren, beeinflusst die grünordnerischen Festsetzungen, die die bauliche Anlage betreffen. So ist die Dachbegrünung aus der Liste der Festsetzung gestrichen worden, obwohl es sich hierbei um eine standardmäßige Festsetzung handelt, die in anderen Bebauungsplänen der Stadt Kronberg bereits etabliert und sowohl ökologisch als auch klimatisch von großer Bedeutung ist. Weitere Aspekte wie Fassadenbegrünung, Regenwassermanagement und das Festschreiben von nachhaltigen Materialien wurden nicht im Entwurf zum Bebauungsplan aufgenommen. Damit verfolgt der Bebauungsplan nicht das von den Stadtverordneten im Klimaschutzkonzept (Stadtverordnetenvorlage 5115/2022) beschlossene ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2035.
Zielgerade
Ebenfalls bleibt der Bebauungsplan entgegen dem beschlossenen Klimaanpassungskonzept (StVV 5187/2023) weit hinter seinen Möglichkeiten für eine klimaangepasste Bebauung zurück. „Hiermit wird die Chance auf einen städtischen Bau mit Vorbildcharakter nicht ausgeschöpft“, bedauerte Erster Stadtrat Heiko Wolf die Entwicklung im Sommer. „Sollten wir auf der Zielgerade sehen, dass noch Geld übrig ist, dann könnten wir eventuell dennoch dahingehend investieren“, so Wolf weiter, der zu diesem Zeitpunkt die Hoffnungen nicht völlig begraben wollte. Auch die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, Sandra Poschmann, machte keinen Hehl aus der „nicht besten Außenwirkung“ in Sachen Klimaschutzrealisierung. „Wir hätten ein Signal setzen können, was Bürger und Unternehmen eigentlich umsetzen sollen“, bedauerte sie die durch die politische Mehrheitsentscheidung gebundenen Hände. Letztendlich stand für Magistrat und Verwaltung jedoch der dringende Handlungsbedarf zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze im Vordergrund.