CDU und KfB werben für Alternativlösung statt Eigenbetrieb

Kronberg (pu) – Nach mittlerweile gereifter Überzeugung ist laut CDU-Fraktionsvorsitzendem Andreas Becker ein Eigenbetrieb das „vollkommen falsche Mittel“ bei der Schaffung und Verwaltung von bezahlbarem Wohnraum in Kronberg. Mit dieser gewonnenen Erkenntnis stehen die Christdemokraten nicht alleine da; die Fraktion der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) vertritt die gleiche Position. Vor diesem Hintergrund formulierten die beiden Fraktionen einen Antrag mit einer Alternativlösung und werben ihrerseits um parlamentarische Zustimmung. Zum einen soll die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg“ gemäß Vorlage 5252/2019 aufheben und stattdessen folgendes Verfahren für den Umgang mit städtischen Wohn-Immobilien beschließen:

a) Der Wohnungsbestand der Stadt Kronberg verbleibt im Wesentlichen im Eigentum der Stadt Kronberg. Ein Verkauf kann nur nach Zustimmung der Stadtverordnetenversamm-lung erfolgen.

b) Die Belegungsrechte der städtischen Wohnungen liegen weiterhin bei der Stadt Kron-berg. Der Magistrat entscheidet über die Vergabe der Wohnungen nach den Vergabe-richtlinien.

c) Zur Verwaltung und Betreuung neu erstellter städtischer Wohnungen bedient sich die Stadt Kronberg eines externen Immobilienverwalters. Hierbei soll die Möglichkeit der Beauftragung einer genossenschaftlich organisierten Wohnungsgesellschaft geprüft wer-den. Ziel ist eine einheitliche Verwaltungsstruktur für alle städtischen Wohnungen. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Überführung der aktuell selbst verwalteten Wohnungen in eine gesamtheitliche externe Verwaltung zu entwickeln.

d) Mögliche neue Wohnungsbauvorhaben (zum Beispiel Baufeld V) werden in Eigenregie durch die Stadt mit Unterstützung externer Bauherrenvertreter- beziehungsweise Projektsteuerer realisiert. Städtische Projektentwicklungen erfolgen im Wesentlichen für den Bestand der Stadt Kronberg.

e) Zur größtmöglichen Transparenz wird der Magistrat beauftragt, einmal jährlich einen „Wohnungsbericht“ der Stadtverordnetenversammlung mit Details zu Mieterstruktur, Wohnungsvergaben und angewandten Kriterien, Miethöhen und -entwicklung, kostendeckenden kalkulatorischen Mieten und Ähnlichem sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse je Gebäude vorzulegen.

In der Begründung zu diesem Schritt heißt es, die Fraktionen von CDU und KfB seien sich einig, dass die Stadt Kronberg bezahlbaren Wohnraum schaffen beziehungsweise erhalten müsse. Aus der Sicht von CDU und KfB verzögere und verteuere die Gründung eines neuen Eigenbetriebs dieses gemeinsame Streben nach bezahlbarem Wohnraum für die Kronbergerinnen und Kronberger. Ziel sei es, wirtschaftlich, effizient und schnell den städtischen Wohnungsbestand zu verwalten und möglichst zu vergrößern. Mit der Beauftragung eines Immobilienverwalters werde die Verwaltung nach Ansicht von CDU und KfB entlastet und somit Kapazität für die Umsetzung wichtiger Projekte geschaffen. Sowohl Bürgermeister Christoph König (SPD) als auch Erster Stadtrat Heiko Wolf (parteilos) bejahten zwar die aus den ASU-Reihen (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt) gestellte Frage, ob die Stadt das Projekt auch in eigener Regie oder von ihr beauftragten Stellen umsetzen könnte; allerdings seien im ersten Fall mehr Mitarbeiter unerlässlich. Während im ASU aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfs in den Fraktionen vor der Parlamentssitzung keine Abstimmung für eine Empfehlung durchgeführt wurde, setzte sich der Antrag im Haupt- und Finanzausschuss mit vier Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen nicht durch.



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