Kinder vor Verbrühungen und Verbrennungen schützen

Hochtaunuskreis. Zum „Tag des brandverletzten Kindes” am 7. Dezember wendet sich Gesundheitsdezernent Uwe Kraft an die Bürger des Hochtaunuskreises und warnt vor den Gefahren bei Verbrühungen und Verbrennungen. „Ich bitte alle, die Kinder betreuen, jetzt um besondere Aufmerksamkeit“, sagt Uwe Kraft, eine Brand- oder Brühverletzung hat lange und schwere Folgen für Kinder.“ Jedes Jahr müssen in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 6.000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie stationär behandelt werden.

Die Advents- und Weihnachtszeit birgt besonders viele Risiken für Kinder, sich zu verbrennen. Häufigste Ursache für Verletzungen sind heiße Getränke. Aber auch auf Kerzen, Herdplatten, Back- und Kaminöfen müssen Eltern und Betreuer aufpassen. Allein eine Tasse heiße Flüssigkeit kann bei Kleinkindern bis zu 30 Prozent der Haut verbrennen. Bei acht Prozent bereits besteht Lebensgefahr, erklärt Dr. Birgit Lindenthal, die Leiterin des Gesundheitsamtes des Hochtaunuskreises. Verbrennungen sind für Kinder besonders gefährlich. Denn ihre Haut ist dünner als die der Erwachsenen. So entstehen schneller tiefe Verletzungen. „Schon 50 Grad können ausreichen, um Hautverbrennungen hervorzurufen“, mahnt Lindenthal

In 80 Prozent der Fälle sind Verbrühungen bei Kindern unter fünf Jahren durch heiße Flüssigkeiten die Ursache für schwere Verletzungen, weiß der Verein „Paulinchen“. Deshalb der Rat: Eltern sollten den Forscherdrang ihres Kindes nicht unterschätzen und es nie allein beim Backen, Kochen oder mit Kerzen und Zündhölzern lassen. Heiße Getränke gehören nicht in die Reichweite von Kindern.

Sollte ein Unfall passieren, muss zügig gehandelt werden. Schwerere Verletzungen müssen schnell ärztlich versorgt werden. Deshalb sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen. Bis der eingetroffen ist, die Wunde möglichst nicht berühren und betroffene Kleidungsstücke und Schmuck unverzüglich entfernen.

Um die Schmerzen zu lindern, kann die betroffene Stelle mit etwa 20 Grad warmem Leitungswasser gekühlt werden. Man sollte dies aber nur machen, wenn die Verletzten über deutliche Schmerzen im verbrannten Areal klagen. Über einen längeren Zeitraum kühlen darf man nur bei kleinflächigen Brandverletzungen bis etwa fünf Prozent verbrannter Körperoberfläche. Dies entspricht bei Erwachsenen etwa der Fläche des Unterarmes. Die anhaltende Kühlung großflächiger Brandverletzungen birgt die Gefahr der Auskühlung. Stoff, der unter Umständen mit der Brandwunde verklebt ist, löst sich unter Wasser meist gut ab. Ist dies nicht möglich, kalte feuchte Tücher, die nicht fusseln, auflegen und häufig wechseln. Später können bei kleineren Verbrennungen Gels die Wundheilung unterstützen. Es sollten keine Salben, Puder oder sogenannte Hausmittel wie Butter oder Mehl verwendet werden. „Sie helfen nicht, sondern gefährden die Heilung, weil sie mit der offenen Wunde verkleben“, erklärt Amtsärztin Lindenthal. Kleidung sollte nur entfernt werden, wenn sie nicht an der Wunde festklebt.

Eltern sollten beachten:

• Heiße Getränke nicht an den Tischrand stellen

• Keine herunterhängenden Tischdecken

• Bei Wasserkochern auf herabhängende Kabel achten

• Nichts Heißes essen oder trinken, wenn man ein Kind auf dem Schoß hat

• Auf den hinteren Herdplatten kochen

• Topf und Pfannengriffe nach hinten drehen

• Brennendes Fett in der Pfanne mit einem Deckel ersticken, niemals mit Wasser löschen

• Temperatur bei Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle unbedingt umrühren und selbst probieren

• Kinder nie mit offenem Feuer allein lassen

• Streichhölzer und Feuerzeuge wegsperren

• Nie zu Beginn heißes Wasser in die Badewanne einlaufen lassen, Mischbatterien verwenden

• Elektrische Geräte nicht auf Stand-by-Betrieb lassen, sondern am Hauptschalter ausschalten

• Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen.

Verbrennt sich ein Kind, wird in dem entstehenden Durcheinander schnell auch mal eine Kerze umgestoßen. Der Brand muss rasch bekämpft werden, im Zweifel sollte die Feuerwehr unter 112 gerufen werden. „Lassen Sie sich bei aller Besinnlichkeit in der Advents- und Weihnachtszeit nicht von den möglichen Gefahren für Ihre Kinder ablenken“, appelliert Landrat und Feuerwehrdezernent Ulrich Krebs. „Ein brennender Tannenbaum ist für jeden Haushalt in Deutschland ein Albtraumszenario“, sagt Kreisbrandinspektor Carsten Lauer.

Ein paar Dinge sollten immer beachtet werden:

• Auf genügenden Höhen- und Seitenabstand der Kerzen zu anderen brennbaren Materialien achten.

• Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern.

• Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, insbesondere nicht mit kleinen Kindern.

• Adventskränze und –gestecke auf eine feuerbeständige Unterlage stellen.

• Kerzen nie vollständig herunterbrennen lassen, sondern frühzeitig gegen neue Kerzen austauschen.

• Einen gefüllten Wassereimer oder einen Feuerlöscher in greifbarer Nähe bereitstellen.

Der Verein „Paulinchen e.V.“ steht Betroffenen unter der 0800-0112123 mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei geht es nicht um die Soforthilfe, sondern besonders um eine mögliche medizinische Behandlung und psychologische Aufarbeitung der verletzten Person und deren Familienangehörigen.



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