Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 12.12.2018 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhaben- und Erschließungsplan Am Lichtetal“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die ehemaligen Flurstücke 161, 162, 163 der Flur 9, Gemarkung Königstein, die zwischenzeitlich zu dem Flurstück 161/1, Flur 9, Gemarkung Königstein verschmolzen wurden. Der Geltungsbereich bezieht sich damit ausschließlich auf das Flurstück 161/1, Flur 9 in der Gemarkung Königstein. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Wesentliches Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden, welche in zweigeschossiger Bauweise durch ein gemeinsames Staffelgeschoss miteinander verbunden werden und Raum für insgesamt 12 Wohneinheiten bieten sollen. Im Bereich der geplanten Tiefgaragengeschosse soll neben der Unterbringung der Stellplätze auch der gewerbliche Betrieb einer Garage zum dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen inkl. Warte- und Aufenthaltsräumen sowie Vinothek als zulässig festgesetzt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen wird.
In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der zugehörigen Begründung, des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des Schallgutachtens in der Zeit von
Montag, dem 08.04.2019 bis
einschließlich Montag, dem 13.05.2019
im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden
montags von 8.30 bis 12 Uhr
von 13 bis 18 Uhr
dienstags, mittwochs, donnerstags
von 8.30 bis 12 Uhr
von 13 bis 16 Uhr
freitags von 8.30 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, Fachbereich IV, Fachdienst Planung/Umwelt, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Königstein im Taunus unter https://www.koenigstein.de unter der Rubrik Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen/VEP „Am Lichtetal“ einsehbar. Zudem finden Sie einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus
Walter Krimmel
Erster Stadtrat