Königstein (el) – Direkt hinter dem Parkautomaten in Höhe des Eiscafés an der Ecke Kirchstraße/hintere Hauptstraße steht ein markantes Schild, das eigentlich jedem Autofahrer bekannt sein dürfte. Das Schild vor blauem Hintergrund samt Kind, Erwachsenem, Auto, Haus und Ball signalisiert: Hier beginnt bzw. endet, wenn es von einem roten Strich diagonal durchzogen wird, eine sogenannte „Spielstraße“. Dabei könne man diesen Begriffen sogar wörtlich nehmen, denn er leitet sich auch davon ab, dass Kinder in der Tat hier spielen düften, die Frage sei nur, ob das eine gute Idee sei und die Eltern einverstanden seien“, merkt Ralf Bentert an, der hauptberuflich eigentlich Polizeibeamter ist und sich ehrenamtlich für den Auto Club Europa (ACE) engagiert. Sein Anliegen ist Aufklärung und hier hat er durch das an den Tag gelegte Verhalten von Autofahrern des Öfteren feststellen müssen, dass viele Leute sich in einem eigentlich als verkehrsberuhigte Zone gekennzeichneten Bereich einfach nicht an die Regeln halten – entweder aus Desinteresse oder aber aus Verunsicherung.
Eine kleine Beobachtung vor Ort untermauert seine These: In der hinteren Hauptstraße in Richtung Gerichtstraße müssten die Autos eigentlich Schrittgeschwindigkeit fahren – das bedeutet fünf bis sieben km/h. Schätzungsweise – und hier kann sich Bentert auch auf sein geschultes Auge verlassen – „brettern“ gerade einige Autos an ihm vorbei, die zwischen 25 bis 30 km/h schnell sind, was an diesem Freitagmittag eher die Regel und nicht die wünschenswerte Ausnahme zu sein scheint.
Ein schneller Blick in den Strafkatalog zeigt: 30 km/h zieht hier schon ein Bußgeld von circa 35 Euro nach sich. Auch, wer in einer verkehrsberuhigten Zone außerhalb der Parkflächen parkt, riskiert ein Ticket. Wer einen Fußgänger gefährdet, der wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten und dem wird ein Punkt in der Verkehrssünderdatei zugeschrieben. Was viele nicht wissen: Die Regelungen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gelten so lange, bis sie durch ein zweites Schild am Ende wieder aufgehoben werden. Im vorliegenden Fall vom Parktautomaten in der oberen Kirchstraße bis zur Mündung von Gerichtstraße in die Herzog-Adolph-Straße. Irritierend ist für viele, dass das Schild zwischendrin nirgends als Gedächtnisstütze wiederholt wird. „Muss es auch nicht“, sagt Bentert, der auch auf die bauliche Ausgestaltung eines solchen Bereichs aufmerksam macht. Hier sei die Königsteiner Fußgängerzone vorbildlich angelegt worden, so dass man den in Frage kommenden Abschnitt als verkehrsberuhigt identifizieren könne. So gebe es beispielsweise keine klare Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn. Pflastersteine weisen Parkflächen als solche aus und auch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen gehören zum Gesamteindruck. Daher ist eine solche Zone im Volksmund auch als „Spielstraße“ bekannt. Alle Fahrzeugführer – auch Fahrradfahrer – müssen sich hier an die Regeln halten. Die Vorschriften sind auch dazu da, um Fußgänger zu stärken.
Zusammenfassend gilt es Folgendes im verkehrsberuhigten Bereich zu beachten:
Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.