Willkommen 2024: Das ändert sich im neuen Jahr CO2-Preis steigt

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Kelkheim (ju) – Das Jahr 2024 stellt uns vor große Herausforderungen und auf die Bürgerinnen und Bürger kommen eine Reihe von Änderungen zu, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Davon wirken sich einige direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürger aus. Einiges war bereits seit Längerem geplant, anderes wurde kurzfristig entschieden, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren und Einsparungen vornehmen musste, um die Lücke zu schließen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. CDU und FDP hatten die geplante Erhöhung aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert.

Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat. Auch für Azubis gibt es mehr: sie erhalten im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 649 Euro im Monat.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte. Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig.

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

Heizung

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft trat, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden.

Pfand auf Einweg-Milchflaschen

Auf Milch und milchhaltige Getränke in Einweg-Plastikflaschen werden ab Januar 25 Cent Pfand fällig. Bislang waren diese Getränke von der Pfandpflicht ausgenommen.

Steuerfreibetrag wird erhöht

Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: auf 6.612 Euro pro Kind. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761,00 (zuvor 62.810 Euro) fällig.

Keine Förderung mehr für E-Autos

Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember ausgelaufen. Seither gibt es keine Prämie mehr. Allerdings haben mehrere Autobauer bereits angekündigt, ihren Kunden stattdessen einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

Mehrwertsteuer wieder rauf

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Coronapandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

Ladekabel: USB-C wird Standard

Ab Dezember 2024 müssen viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Der USB-C-Standard gilt künftig für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind, also beispielsweise Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader oder Spielekonsolen.

Kinderzuschlag steigt

Um Familien mit geringem Einkommen finanziell besser zu unterstützen, steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlag von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Kinderfreibetrag

2024 steigt der Kinderfreibetrag um etwa 360 Euro auf 6.384 Euro für beide Elternteile. Dies betrifft alle Kinder bis 18 Jahre sowie volljährige Kinder unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden oder an einem Freiwilligendienst teilnehmen.

Führerschein-Umtausch

Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.

Mautpflicht

Die Mautpflicht für Lastwagen auf Deutschlands Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

E-Rezept wird verpflichtend

Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen.

Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.

Balkonkraftwerke

Die Installation von Balkonkraftwerken soll seit dem 1. Januar 2024 leichter sein. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Batterieverordnung

Ab 18. Februar 2024 gilt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Neu ist zunächst die Vorgabe, dass in Batterien ein gewisser Prozentsatz recycelter Metalle verwendet werden muss. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht. Ab 2027 sollen Verbraucher:innen ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können, was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht. Auf jeder Batterie soll es dann ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben.

Neue Beitragsbemessungsgrenze

Die Rechengrößen in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 steigen deutlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 59.850 Euro auf nun 62.100 Euro brutto im Jahr (monatlich 5.175 Euro brutto). Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen von Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze, d.h. die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt 2024 an. Lag sie 2023 bei 66.600 Euro brutto im Jahr, liegt sie künftig bei jährlich 69.300 Euro brutto (5.775 Euro brutto monatlich). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Schulbedarf

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, wird 2024 bei der Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf was draufgelegt: Ein Plus von gut 12 Prozent ist für den Kauf von Taschenrechnern, Füllern, Malstiften oder Heften vorgesehen. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem sogenannten Bildungspaket der Bundesregierung.

Elterngeld

Paare, die ab dem 1. April 2024 Nachwuchs bekommen, müssen sich auf niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld einstellen. Zukünftig sollen ausschließlich Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro (bisher: 300.000 Euro) haben, diese Leistung noch beziehen können. Ein Jahr später – zum 1. April 2025 – soll die Einkommensgrenze noch einmal sinken, auf dann 175.000 Euro. Für Alleinerziehende soll die bisherige Grenze in Höhe von 250.000 Euro beibehalten werden.

Blackbox in jedem Neuwagen

Eine Blackbox wird ab dem 7. Juli 2024 Pflicht für jeden neu zugelassenen Pkw sein. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf und soll so dabei helfen, einen Unfallhergang besser rekonstruieren zu können.

Handyverträge

Die Kündigungsfrist für automatisch verlängerte Handyverträge wurde auf einen Monat reduziert. Diese Änderung hebt die bisherige automatische Vertragsverlängerung von bis zu zwölf Monaten auf. Sie trat bereits 2022 für alle Neuverträge in Kraft und gilt nun auch für alle bestehenden Verträge.

Kabelfernsehen

Das sogenannte Nebenkosten-Privileg für Kabelfernsehen endet zum 30. Juni 2024. Bislang waren Mieter auch ohne Nutzung zur Zahlung verpflichtet. Ab Juli 2024 können Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten.



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