Leserbrief Rassismus

Der Rassismus im Beitrag zum gesprengten Geldautomaten ist eklatant und darf so nicht unkommentiert stehen bleiben. Die Art der Berichterstattung verletzt dabei in geradezu beispielhafter Weise den Pressekodex des Presserats (insbes. „Leitsätze zur Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten“).

Der Artikel beginnt mit einer herablassenden Bemerkung über eine Person, mit direktem Bezug auf deren ethnische Herkunft („gelernt hat er offensichtlich nichts, der Einwanderer aus …“). Zwischendurch Häme in Form von „Das nutzte dem [Land]er jedoch herzlich wenig.“ Und im Abschluss ein Satz, der mich fassungslos macht: „… er wird jetzt vier Jahre Zeit haben, darüber nachzudenken, dass man in Deutschland als Einwanderer keine Geldautomaten sprengen sollte.“

Ganz allgemein stelle ich für uns alle mal das Offensichtliche klar:

In allen Ländern der Welt sollte und darf man, völlig unabhängig von der eigenen Identität und Zugehörigkeit, keine Geldautomaten sprengen. Und: In allen Ländern der Welt, natürlich auch in Deutschland und besonders in Zeiten eines bedrohlichen Rechtsrucks, sollten Eigenschaften und Straftaten nicht anhand individueller Beispiele einer Hautfarbe oder Herkunft zugeordnet werden.

Dr. Franziska Wiebel, Kelkheim

Anmerkung der Redaktion: Uns erreichten zu dem Artikel viele Mails ähnlichen Inhalts. Selbstverständlich haben die Leserinnen und Leser Recht, dass der Satz in Bezug auf den Einwanderer und die Automatensprengung so nicht hätte abgedruckt werden dürfen. Generell gilt auch für uns: Wir halten uns an die journalistischen Standards und möchten dem Rassismus keinen Vorschub leisten.



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