Kräthenbach: Wenn man ein Biotop zerstört, dann ist es keins mehr!

Eine Gegendarstellung finden Sie am Ende diese Artikels.


Kelkheim (ju) – Lange war es still um den Kräthenbach. Doch jetzt werden unter dem Deckmantel der Grundstückspflege und der Verkehrssicherungspflicht Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Rückblick

Im November 2022 stimmte eine Mehrheit der Koalition aus CDU, FDP, SPD (2 SPD Mitglieder enthielten sich) und ein Mitglied der FWK für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Verlängerte Rhönstraße”. Heißt, auf dem knapp 3.000 qm großen Grundstück sollen bis zu zehn Reihenhäuser entstehen. Eine Bürgerinitiative, die sich gegründet hatte, versuchte mit Argumenten und Unterschriften, die Politiker zum Umdenken zu bringen. Denn das Gebiet ist ihrer Meinung nach für eine Bebauung gänzlich ungeeignet. Die Fläche, der Kräthenbach, sei ein ökologisch wertvolles Areal und auch die Untere Naturschutzbehörde habe dem Gebiet eine hohe Wertigkeit bescheinigt. Hinzu kam, dass das ganze Verfahren ein „Geschmäckle“ hatte, da ein Stadtrat mit seiner beruflichen Existenz darin verwickelt war.

Wegschauen und Hinschauen

Doch gerade diese Behörde nimmt sich derzeit komplett aus ihrer Verantwortung. Zwar gab es einige Vorortbesuche, bei denen einzelne Baumfällungen aufgrund von Schiefständen der Bäume erlaubt wurden. Doch was der Besitzer Martin Edding derzeit auf der Fläche betreibt, hat mit Grundstückspflege und Verkehrssicherung in den Augen der BI nicht mehr viel zu tun. „Viel mehr schafft er hier Tatsachen, die nicht wieder umkehrbar sind“, weiß Mark Scheibe, der das „Treiben“ des Besitzers tagtäglich beobachten konnte. An den letzten Wochenenden röhrte ununterbrochen die Kettensäge, wie mehrere Anwohner unisono bestätigten. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sich ahnungslos, der Besitzer nehme nur seine Aufgaben als Eigentümer wahr. Das Landratsamt als übergeordnete Institution war zu einer Stellungnahme nicht bereit und berief sich auf den Datenschutz. Doch schaut man näher hin und hört man den Anwohnern zu, so ergibt sich ein ganz anderes Bild, was vor Ort derzeit passiert.

Eingriff in das Biotop

Da ist die Rede von einer komplett runtergeschnittenen 10 Meter langen Brombeerhecke, für die von der Unteren Naturschutzbehörde ein Bestandsschutz erlassen wurde. Angeblich um an dahinterliegende Bäume zu gelangen, die gefällt werden sollen, da sie geschädigt waren. Die Bäume gab es allerdings gar nicht, wie Anwohner Mark Scheibe bestätigt. Inzwischen gibt es auf dem Gelände keine bodendeckende Schicht mehr, die im Zusammenhang eines Biotops ein wichtiger Mosaikstein beim Erhalt von Biodiversität ist. Im vergangenen Jahr wurde auf dem Areal der Sonnentau entdeckt. Etwa 30 Pflanzen hatten sich an den Stellen, an denen das Wasser auf dem Grundstück steht, angesiedelt. Der Sonnentau steht unter Naturschutz und gilt als besonders schützenswert.

Trauriger Höhepunkt dann am vergangenen Freitag, als ein Baumpflegeunternehmen drei große kräftige Bäume fällen sollte. Nur dem beherzten Eingreifen von Anwohnern ist es zu verdanken, dass nur ein Baum gefällt wurde. Die Aussagen des Baumpflegers bei dieser Fällung waren sehr widersprüchlich, wie von Anwesenden bestätigt wurde. Erst war vom Borkenkäfer die Sprache, dann von der Trockenheit (schwierig in diesem Gebiet), die den Baum angegriffen haben sollte, dann von Mäusen, die angeblich das Wurzelwerk angefressen haben. Ob der Baum letztendlich wirklich hätte gefällt werden müssen, weiß nur der Baumpfleger.

Deckmantel Verkehrssicherungspflicht

Fest steht, die ganzen Arbeiten, der ganze Lärm, die ständige Präsenz von Menschen und Motorsägen vertreiben gleichzeitig viele Tierarten, zerstören ihren Lebensraum. Der Baum, der am vergangenen Freitag unter dem Deckmantel der angeblichen Verkehrsicherungspflicht gefällt wurde, war Habitat für Buntspechte, die Höhlen registrierte auch der Baum-„Experte“, der eben diesen Baum fällte. Vor zwei Jahren hatten Turmfalken auf dem nun gefällten Baum genistet und Junge großgezogen. Davon gibt es Fotos, diese findet man auch auf der Kräthenbach-Homepage (www. kraethenbach.de).

Da es sich bei dem Bereich Kräthenbach und dem Grundstück um einen „Außenbereich im Innenbereich“ handelt, hat Bürgermeister Albrecht Kündiger keine Handlungshandhabe. Nichtsdestotrotz sieht er das Handeln des Besitzers kritisch. „Das Argument der Verkehrssicherung fasst hier nicht vollumfänglich, denn da dieses Gebiet nicht von Fußgängern genutzt wird, kann auch ruhig mal ein Baum umfallen. Und wenn ein Nachbargrundstück betroffen sein sollte, kann man erstmal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen.“ Allerdings sind die Fronten in dieser Hinsicht hier schon sehr verhärtet.

Bei der BI ist man jetzt erstmal froh, dass die Brut- und Setzzeit beginnt. „Das bereitet dem Ganzen erstmal ein Ende.“ Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Kräthenbach-Biotop“, halten den Aufstellungsbeschluss angesichts der Vielzahl von Argumenten, welche gegen eine Bebauung sprechen, nach wie vor für falsch. Doch wenn nicht durch die zuständigen Behörden Maßnahmen gegen den rigorosen Eingriff in die Natur vorgenommen werden, sehen sie den Erhalt dieses wertvollen Areals mehr als gefährdet.

Gegendarstellung zum Artikel „Kräthenbach, Wenn man ein Biotop zerstört, dann ist es keins mehr“

Zu dem Artikel „Kräthenbach: Wenn man ein Biotop zerstört, dann ist es keins mehr“ in der Kelkheimer Zeitung vom 1. März stelle ich fest:

1. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Doch jetzt werden unter dem Deckmantel der Grundstückspflege und der Verkehrssicherungspflicht Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.“ bzw. „Der Baum, der am vergangenen Freitag unter dem Deckmantel der angeblichen Verkehrssicherungspflicht gefällt wurde, war Habitat für Buntspechte, die Höhlen registrierte auch der Baum-Experte, der eben diese Bäume fällt.“

Richtig ist, dass der betroffene Baum fachmännisch begutachtet wurde und für geschädigt mit zweifelhafter Standfestigkeit befunden wurde. Daher wurde der Baum auf Veranlassung meines Mandanten gefällt, um seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

2. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Da ist die Rede von einer komplett runtergeschnittenen 10 Meter langen Brombeerhecke, für die von der Unteren Naturschutzbehörde ein Bestandsschutz erlassen wurde.“ bzw. „Eine Brombeerhecke, für die ein Bestandschutz angeordnet wurde, ist auf einer Länge von 10 Metern verschwunden.“

Richtig ist, dass eine Brombeerhecke auf dem Grundstück existiert, welche in Ansprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht entfernt werden soll. Diese Hecke wird jährlich in adäquatem Maße zurückgeschnitten, damit sie im nächsten Frühling wieder neu austreiben kann. Eine vollständige Entfernung der Hecke hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die Hecke existiert nach wie vor.

3. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Große, jahrzehntealte Bäume fielen der Kettensäge zum Opfer.“ – in Verbindung mit zwei Lichtbildern, welche den Vorher/Nachher Zustand abbilden sollen.

Richtig ist, dass der auf dem „nachher“-Bild zu sehende gefällte Baum bereits im vergangenen Jahr ohne menschliches Zutun umgefallen ist und nun vor wenigen Wochen zerkleinert und die Holzstämme aufgestapelt wurden. Eine vorsätzliche Fällung Jahrzehnte alter Bäume hat nicht stattgefunden.

4. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Doch gerade diese Behörde (Bezugnahme auf die Untere Naturschutzbehörde) nimmt sich derzeit komplett aus ihrer Verantwortung.

Richtig ist, dass alle in dem Artikel genannten und auch tatsächlich durchgeführten Maßnahmen auf dem Grundstück durch meinen Mandanten nur in vollständiger Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt sind und diese ihre Verantwortung gegenüber meinem Mandanten aber auch gegenüber den angrenzenden Bürgern vollumfänglich wahrnimmt.

5. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Da es sich bei dem Bereich Kräthenbach und dem Grundstück um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, hat der Bürgermeister Albrecht Kündiger keine Handlungshandhabe.“

Richtig ist, dass die Stadt Kelkheim und somit auch der Bürgermeister als dessen persönliches staatliches Organ von der unteren Naturschutzbehörde vor der Durchführung von Maßnahmen zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden, welche im Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt worden wäre.

6. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Inzwischen gibt es auf dem Gelände keine bodendeckende Schicht mehr, die im Zusammenhang eines Biotops ein wichtiger Mosaikstein beim Erhalt von Biodiversität ist.“

Richtig ist, dass die bodendeckende Schicht bislang nicht Gegenstand von irgendwelchen Maßnahmen auf dem Grundstück war und unverändert fortbesteht.

7. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Im vergangenen Jahr wurde auf dem Areal der Sonnentau entdeckt. Etwa 30 Pflanzen hatten sich an den Stellen, an denen das Wasser auf dem Grundstück steht, angesiedelt. Der Sonnentau steht unter Naturschutz und gilt als besonders schützenswert.“

Richtig ist, dass der auf dem Grundstück entdeckte Sonnentau nicht unter Naturschutz steht und auch nicht besonders schützenswert ist. Der Sonnentau wurde gutachterlich untersucht und es wurde festgestellt, dass es sich hierbei um eine illegale Ansalbung – ein Ausbringen gebietsfremder Pflanzen in die Natur mittels Ansaat oder Anpflanzung handelt. Somit hat sich der Sonnentau weder natürlich auf dem Grundstück entwickelt, noch handelt es sich bei der aufgefunden Art um eine geschützte Art nach den FFH-Richtlinien.

Martin Edding

Der Abdruck der Gegendarstellung erfolgt in Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt.

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