Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Innerhalb der Veranstaltungsreihe „Patienten-Forum Main-Taunus“ informiert Professor Michael Booke, Ärztlicher Leiter des Palliative-Team Main-Taunus und Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am 12. Dezember um 18 Uhr im Konferenzbereich der Main-Taunus-Kliniken in Bad Soden über wichtige Aspekte bei der Formulierung der Vorsorgedokumente und häufige Probleme, mit denen Ärzte bei unklaren Verfügungen konfrontiert werden.

Eine ärztliche Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn der Patient nach einer ausführlichen Aufklärung seine Einwilligung gibt. Was aber gilt, wenn der Patient nicht in der Lage ist, sein Einverständnis oder seine Ablehnung selbst zu äußern?

Wer seine Vorstellungen bezüglich einer medizinischen Versorgung für so einen Fall festlegen möchte, kann das in Form einer Patientenverfügung verbindlich tun. Auch kann er ihm nahestehende Personen durch eine Vorsorgevollmacht beauftragen, in seinem Sinne zu entscheiden. – Im Anschluss an den Vortrag besteht die Gelegenheit zur Diskussion mit dem Referenten. Anmeldung unter 06192-98-4260 oder event[at]kliniken-mtk[dot]de gebeten.

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