Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung erlaubt

Die Mahd von Wiesen ist für Rehkitze eine tödliche Gefahr. Foto: Pixabay

Hochtaunus (kw) – Um Wildtiere bei Mäharbeiten in Naturschutzgebieten zu retten, erlaubt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die Nutzung von Drohnen mit Wärmebildkameras. Die Erlaubnis gilt für die kommenden fünf Jahre bis einschließlich 2029. Dies geht aus einer nun veröffentlichten Allgemeinverfügung hervor.

Bereits im vergangenen Jahr hat das RP eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Nutzung von Drohnen zur Wildtierrettung für den Regierungsbezirk Darmstadt erteilt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen gibt es nun eine erneute, überarbeitete Verfügung für die Jahre 2024 bis 2029. Diese gilt jeweils zwischen dem 15. April und dem 30. Juni für die Wildtierrettung.

Das Befliegen von Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten mit unbemannten Fluggeräten – auch Drohnen – unterliegt der Luftverkehrs-Ordnung. Demnach ist für das Überfliegen der genannten Schutzgebiete mit einer Drohne die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Die Allgemeinverfügung beinhaltet Regeln für die Nutzung von Drohnen mit Wärmebildkameras für die Wildtierrettung – vor allem von Jungtieren. Jäger- und Landwirtschaft haben diese insgesamt positiv aufgenommen.

Hintergrund: In einer Vielzahl von Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Hierzu zählt auch die Mahd von Grünlandflächen. Bewirtschafter sind aufgrund tierschutzrechtlicher Vorgaben dazu verpflichtet, den Verlust von Jungwild und Bodenbrütern während der Mahd zu verhindern. Dies kann durch Begehen der Fläche mit einer Vielzahl an Personen oder mittels Drohne mit Wärmebildkamera erfolgen. Der Einsatz der Drohne hat sich als weniger störungsintensiv entpuppt, da Tiere durch die Wärmebildkamera zielgenau identifiziert und gerettet werden können.

Mehr zum Naturschutz beim RP: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz



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