Illegale Müllentsorgung nimmt zu

Immer wieder werden wie hier an Feldwegen, aber auch am Waldrand oder auf Parkplätzen Sperrmüll, Baustoffe oder Gartenabfälle illegal entsorgt. Foto: Stadt

Bad Homburg (hw). Ranger Boris Heinrich hat in den vergangenen Monaten vermehrt mit Umweltdelikten im gesamten Stadtgebiet zu tun. Immer wieder bekommt er diesbezüglich Anrufe oder stößt in der Natur auf Müllberge. Größtenteils handelt es sich dabei um gewerbliche Bauabfälle. Aber auch Gartenabfälle, Sperrmüll oder Autoreifen sind zu finden – Mengen von einer Kofferraumladung bis hin zu einer ganzen Lastwagen-Ladung, die an Feldwegen, Waldrändern oder Parkbuchten in der Natur entsorgt werden.

„Es macht fassungslos, wie sorglos und mit welch krimineller Energie und Gleichgültigkeit hier vorgegangen wird“, sagt Ranger Boris Heinrich. „Dabei ist diese Art der Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt; es kann Folgen haben für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Das Thema geht uns alle an“, so der Appell des Rangers.

Ob der jeweilige Verstoß eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist, entscheidet sich nach der Schwere der Tat und ist gesetzlich festgelegt. Besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen das Umweltrecht können als Umweltstraftaten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Die Stadt weist noch einmal auf die Möglichkeit hin, haushaltsübliche Mengen verschiedener Müllarten beim Wertstoffhof abzugeben. Außerdem gibt es die Option, Sperrmüll zu Hause abholen zu lassen. Der Betriebshof bietet zudem auch eine Abfallberatung an. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.bad-homburg.de/de/stadt/betriebshof.

Abgesehen von der Aufforderung, illegale Müllentsorgungen unbedingt zu unterlassen, möchte Ranger Boris Heinrich die Bevölkerung auch dazu sensibilisieren, besonders in den frühen Morgen- und späten Abendstunden mit wachsamen Augen unterwegs zu sein. Bürger, die Umweltverstöße bemerken, können ihm diese per E-Mail an Boris.Heinrich[at]bad-homburg[dot]de melden.

Denn: Für die Müllentsorgung ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Wenn der Müll keinem Verursacher zugeschrieben werden kann, ist das auf öffentlichen Grundstücken meist der Steuerzahler.



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