Grundsteuer schockt Hausbesitzer

Schwalbach (MS). Ein Schock haben die meisten Schwalbacher Hausbesitzerinnen und -besitzer in der vergangenen Woche bekommen, als sie den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 bekommen haben. Für den Großteil der Schwalbacher hat sich der Betrag in etwa verdoppelt. Mieter werden sich erst im nächsten Jahr bei der Nebenkostenabrechnung die Augen reiben.

Gleich zwei Mal haben die Stadtverordneten im vergangenen Jahr die Grundsteuer B für das Jahr 2025 erhöht. Zunächst beschlossen sie im Herbst eine Erhöhung des Hebesatzes von 400 Punkte auf 625 Punkte. Im Dezember legten sie noch einmal nach und setzten den Hebesatz auf 900 Punkte fest. Im Jahr 2021 lag dieser noch bei 250 Punkten.

Berechnet wird die Höhe der Grundsteuer B aus der Multiplikation des so genannten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Den Grundsteuermessbetrag hat das Finanzamt im vergangenen Jahr für alle Häuser und Wohnungen neu ermittelt. Den darauf anzuwendenden Hebesatz legt die Stadt Schwalbach fest.

Die Messbeträge wurden neu festgesetzt, weil zuvor mit sehr alten Einheitswerten gerechnet wurde, die zum Teil noch aus den 50er- und 60er-Jahren stammten. Für den größeren Teil der Immobilien sank bei dieser Reform der Messbetrag, so dass der Stadt Schwalbach bei einem unveränderten Hebesatz Einnahmen entgangen wären. Damit 2025 am Ende die gleiche Summe aus der Grundsteuer B in der Stadtkasse landet wie 2024, erhöhten die Stadtverordneten den Hebesatz von 400 auf 625. Denn der Gesetzgeber hatte bestimmt, dass die Grundsteuerreform für die Städte und Gemeinden möglichst aufkommensneutral sein soll.

Mit dem Wegzug von Samsung fehlen der Stadt aber ab 2025 jährlich rund 20 Millionen Euro, was zu einem riesigen Haushaltsdefizit führt. Um das zumindest ein wenig zu reduzieren, hat das Stadtparlament wie berichtet eine ganze Fülle von Maßnahmen im Auge. Als erstes beschlossen wurde noch im Dezember, den Hebesatz für die Grundsteuer B ein weiteres Mal auf 900 Punkte zu erhöhen. Somit ist der Hebesatz von 2024 auf 2025 um 125 Prozent gestiegen. Das führt dazu, dass viele Hausbesitzer nun in etwa das Doppelte bezahlen müssen, obwohl ihr Messbetrag eigentlich gesunken ist. Manche trifft es härter, manche weniger hart. Grundsätzlich müssen aber alle mehr bezahlen.

Bei einem Dreifamilienhaus zum Beispiel steigt die jährliche Grundsteuer in absoluten Zahlen noch recht moderat von rund 1.250 Euro auf rund 1.450 Euro. Der Besitzer eines Doppelhauses im Steinfeld berichtet dagegen, dass er nun statt bisher 553 Euro satte 909 Euro bezahlen soll. Ganz besonders betroffen ist die Besitzerin eines 70 Jahre alten Gebäudes in Alt-Schwalbach: Sie soll nun 1.044 Euro statt bisher 284 Euro bezahlen, also beinahe das Vierfache.

Kaum Chancen vor Gericht

Der Lebensgefährte der Betroffenen nennt den Hebesatz von 900 Punkten „idiotisch“. Und auch der Besitzer der Doppelhaushälfte kündigt Widerstand an und hat Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt, weil er gerichtlich prüfen lassen möchte, ob die drastische Erhöhung in Schwalbach nicht unverhältnismäßig ist. Große Aussichten auf Erfolg dürfte das allerdings nicht haben, denn bisher ist es noch nirgendwo in Deutschland gelungen, erfolgreich gegen einen Hebesatz zu klagen.

In einem vergleichbaren Fall hat etwa das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Stadt den Hebesatz deutlich erhöhen kann, wenn es die Finanzlage erfordert. Weil die beklagte Stadt seinerzeit einen starken Einbruch der Gewerbesteuer nachweisen konnte und darlegte, dass die Steuererhöhung Teil eines größeren Sparpakets ist, wurde die Klage des Hausbesitzers abgewiesen.



X