Verbraucherzentrale warnt vor LevlUP Gaming Booster

Hessen (kw) – Mit Werbesprüchen wie „Push Dich mit … aufs nächste Level und rasier die Gegner“ oder „Mach Dich mit … zum King …“ animiert die LevlUp GmbH gezielt junge Fans digitaler Spiele zum Kauf ihres Getränkepulvers „Gaming Booster“. „Doch bereits die Koffeinmenge der maximal empfohlenen Tagesration kann für Jugendliche zu viel sein. Sie riskieren Übelkeit, Herzrasen oder gar einen Kreislaufkollaps“, sagt Wiebke Franz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Eine besorgte hessische Mutter ärgerte sich über die Versprechen und Videos, mit denen die Firma Spielbegeisterte ködert und nahm ihrem sechzehnjährigen Sohn das Produkt ab. Er hatte das Pulver – 320 Gramm für 40 Portionen – für knapp 40 Euro im Internet gekauft. Das Getränkepulver enthält neben Süßungsmitteln und Aromen einen Wirkstoffmix aus Koffein, Taurin, den Aminosäuren L-Theanin und N-Acetyl-Tyrosin sowie Rosenwurz. Es soll für das nötige Durchhaltevermögen, Fokussierung und einen Konzentrationsschub sorgen.

Unerwünschte Wirkungen riskiert

Erfrischungsgetränke mit Koffein (Energydrinks) dürfen maximal 320 Milligramm Koffein je Liter enthalten. Die Höchstmengenregelung gilt jedoch nicht für Nahrungsergänzungsmittel. Der Anbieter nutzt diese Gesetzeslücke, deklariert seine Gaming-Booster als Nahrungsergänzungsmittel und gibt seinem Getränkepulver 500 Milligramm Koffein je Liter bei. Dabei empfiehlt er, pro Tag maximal einen halben Liter zu trinken. 250 Milligramm Koffein pro Tag sind jedoch für einen Jugendlichen mit beispielsweise 60 Kilogramm Körpergewicht zu viel. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) besteht für Kinder und Jugendliche ein gesundheitliches Risiko, wenn sie mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Das sind bei 60 Kilogramm Körpergewicht 180 Milligramm Koffein.

Der Hersteller weist in den Verzehrinformationen zwar darauf hin, dass sich das Pulver für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende nicht eignet. Ob jedoch gerade spielfreudige Kids dies beachten, bezweifelt Franz. Aber auch gesunde Erwachsene sollten gemäß der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine maximale Koffeinaufnahme von 200 Milligramm als Einzeldosis nicht überschreiten. Nervosität, Übelkeit oder Herzrasen können die Folge sein.

Die Verbraucherzentrale Hessen fordert ein Verkaufsverbot für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter) an Minderjährige. Darüber hinaus halten die Verbraucherzentralen es für dringend erforderlich, auf die Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung hinzuweisen.

Weitere Informationen auf verbraucherzentrale-hessen.de unter den Stichworten Energy Drinks und Energy Shots.



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