Darmstadt (kw) – Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 für den Regierungsbezirk Darmstadt ist in Kraft getreten. Durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 30. März 2020 ist der Teilplan zum Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 wirksam geworden. Der Plan legt zur Steuerung der Windenergienutzung Vorrangflächen und den Ausschlussraum fest. Daneben enthält er auch Grundsätze zum Umgang mit der Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als Obere Landesplanungsbehörde hatte in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain den Teilplan in den vergangenen Jahren erarbeitet. Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain hatten den Plan 2019 mit Änderungen beschlossen. Die Hessische Landesregierung genehmigte den Teilplan im Februar 2020.
Der nun wirksam gewordene TPEE enthält insgesamt 121 Windvorranggebiete mit etwas mehr als 10.000 Hektar – davon 18 im Bereich des Regionalverbands. Damit werden zunächst 1,4 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt der Windenergienutzung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig schließt der Plan für 97,8 Prozent der Fläche Südhessens die Nutzung der Windenergie aus. Der unbeplante Teil (sogenannte Weißflächen) liegt aktuell bei 0,8 Prozent.
Nach der Durchführung des Planänderungsverfahrens für die Weißflächen könnte der Anteil der Windvorranggebiete noch auf 1,5 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt ansteigen. Der Ausschlussraum hätte dann einen Anteil von rund 98,5 Prozent.
Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums können die Teilplan-Unterlagen eingesehen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-sued....