Geflügelpest nachgewiesen: Veterinäramt rät zu Vorsichtsmaßnahmen vor Vogelgrippe und Maul- und Klauenseuche

Vorsicht vor der Geflügelpest: Das Veterinäramt appelliert an Bürger und Geflügelhalter, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und kranke oder tote Tiere zu melden. Foto: privat

Hochtaunus (kb) – Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist aktuell bei einer Kanadagans in Frankfurt nachgewiesen worden. Auch wenn im Hochtaunuskreis bislang kein solcher Fall aufgetreten ist, möchte das Veterinäramt des Kreises über einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Vogelgrippe informieren und zur Sensibilität im Umgang mit dem Thema mahnen. Das nachgewiesene Geflügelpestvirus bei der Kanadagans wurde als die äußerst ansteckende Variante H5N1 identifiziert, die für Haus- und Wildvögel oftmals tödlich verläuft. Eine Übertragung auf den Menschen und andere Säugetiere ist in sehr seltenen Fällen und nur nach einem sehr intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel nachgewiesen. In Deutschland ist kein einziger solcher Fall bekannt. Dennoch sollte nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lid-Bindehäute ein Arzt aufgesucht werden.

Kranke oder tote Tiere melden

Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, bei der Eindämmung der Geflügelpest zu helfen. Sie werden gebeten, kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an das Veterinäramt des Kreises (E-Mail: veterinaeramt[at]hochtaunuskreis[dot]de ) zu melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten hingegen nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Besonders gefordert im Kampf gegen die Krankheit sind Geflügelhalterinnen und -halter. Denn Hühner und Puten sind empfänglich für den Erreger. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.

Keinen Zugang für Wildvögel

Das Hessische Landwirtschaftsministerium bittet daher darum, dass Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest schützen. Vor allem geht es darum, den direkten und indirekten Kontakt von Haus- und Wildvögeln zu vermeiden. Daher dürfen Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen haben, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Das Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Die Halterinnen und Halter sind aufgefordert, ihre Bestände regelmäßig zu kontrollieren und nur gesunde Tiere zuzukaufen. Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind zudem verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Geflügel-Ausstellungen mit Vorsicht

Geflügel- oder Vogelausstellungen sind weiterhin erlaubt, sollten aber nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Im eigenen Interesse sollte aber auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von Ausstellungen wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen.

Maul- und Klauenseuche-Ausbruch

In Brandenburg ist dieser Tage ein Fall der hoch ansteckenden Maul- und Klauenseuche aufgetreten. Sie gilt zwar als eine der gravierendsten Tierseuchen überhaupt, nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts besteht aber für den Menschen keine Gefahr einer Ansteckung. Das Hessische Landwirtschaftsministerium appelliert deshalb an alle Tierhalter, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Wenn Halter Krankheitssymptome bei ihren Tieren feststellen, wird empfohlen, den Betreuungstierarzt zu informieren. Als besonders gefährdet gelten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Aber auch andere Klauentiere wie Lamas, Alpakas, Büffel sowie Zoo- und Wildtiere können infiziert werden. Die Tierseuche kann durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren und durch alle Körperausscheidungen übertragen werden – beispielsweise durch Milch, Speichel, Kot oder Atemluft. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen ist, müssen dort alle Tiere getötet werden.

Von MKS betroffene Tiere bekommen Fieber, werden apathisch und leiden. Das Virus kann Bläschen auf der Haut und den Schleimhäuten verursachen. Sie sind schmerzhaft und führen in Abhängigkeit von den betroffenen Stellen beispielsweise zu vermehrtem Speichelfluss. Die Tiere fressen nicht mehr, wenn die Bläschen im Maul auftreten. Am oberen Klauenrand verursachen sie Schmerzen und können zu Bewegungsunlust und Lahmheiten führen. Auch tödliche Verläufe der Krankheit können insbesondere bei Jungtieren auftreten. Häufig sind auch nur eine geringere Gewichtszunahme bei Masttieren oder eine geminderte Milchleistung Anzeichen der Krankheit. Bei erwachsenen Tieren verläuft die Krankheit oft ohne äußerlich sichtbare Krankheitssymptome. Deshalb kann sich die Tierseuche unbemerkt sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten. Behandlungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Informationen zur Geflügelpest

Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalter eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter https://landwirtschaft.hessen.de//Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen....



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