Frist zur Fahrtkostenerstattung nicht verpassen

Main-Taunus (bs) – Für das Schuljahr 2023/2024 können Schülerinnen und Schüler noch bis zum Jahresende fristgerecht die Fahrtkostenerstattung beantragen. Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft weist darauf hin, dass der Antrag auf Erstattung auch bei Abonnenten des Schülertickets Hessen jedes Jahr neu gestellt werden muss.

Die Antragsfrist für Erst- und Folgeanträge für das Schuljahr 2023/2024 endet am 31. Dezember 2024.

Erst- und Folgeanträge sind im Service-Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online unter www.mtv-web.de/erstattung erhältlich. Weitere Informationen zur Erstattung gibt es auf der Website der MTV.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne unter 06192 / 951 09 83 oder per E-Mail unter erstattung[at]mtv-web[dot]de.



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