Finanzämter: ab März Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen

Wiesbaden (kw) – „Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, sodass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können.“ Dies berichtete jüngst Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Finanzämter benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern im März zur Verfügung.

„Meine Steuer mach‘ ich online mit der elektronischen Steuererklärung. Die Vorteile für die Nutzung von ELSTER liegen klar auf der Hand. Nicht nur, dass es modern ist, in Zeiten der Digitalisierung seine Steuer online zu machen, aber vor allem auch, weil es wesentliche Vorteile und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger mitbringt und außerdem kostenlos, komfortabel und sicher ist. Die Abgabe der Steuererklärung und die Nutzung weiterer Online-Dienste der Steuerverwaltung, etwa der Abruf elektronischer Bescheinigungen im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung, wurden in den vergangenen Jahren erheblich erleichtert. Selbstverständlich wird das Angebot der Steuerverwaltung weiter Schritt für Schritt ausgebaut“, sagte der Finanzminister. In Hessen nutzten auch im Jahr 2019 mehr als 65 Prozent der Menschen die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben.

Wie funktioniert es?

Ganz einfach: Die Bürgerinnen und Bürger registrieren sich unter www.elster.de und beantragen ein kostenloses elektronisches Zertifikat. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten sie ein eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER –, mit dem sie die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Im Anschluss können die Daten dort direkt weiterverarbeitet werden. Seit dem vergangenen Jahr haben alle Bürgerinnen und Bürger zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung, nämlich bis Ende Juli. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 28. Februar 2021.

Sollten die Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, keinen Gebrauch machen, können sie bei der Abgabe ihrer Steuererklärung in Papierform zukünftig auf die Angabe von sogenannten eDaten verzichten. Weitere Informationen hierzu sind dem Infoblatt eDaten zu entnehmen (abrufbar auch unter finanzamt.hessen.de). Auch in diesem Jahr müssen grundsätzlich keine Belege mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt fordert diese bei Bedarf im Einzelfall an. Die Belege sollten daher bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufgehoben werden.

Serviceangebote ausgebaut

„Um den Hessinnen und Hessen bei der Anwendung von ELSTER mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und um noch mehr Menschen von ELSTER zu überzeugen, haben die 35 hessischen Finanzämter seit dem Sommer 2018 ihr Service-Angebot ausgeweitet und bieten spezielle Sprechstunden für die elektronische Steuererklärung an – und das jede Woche“, wies Finanzminister Dr. Schäfer auf das Angebot der Steuerverwaltung hin. Im Rahmen der ELSTER-Sprechstunden können die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ansprechpartnern aus den Finanzämtern vor Ort Fragen rund um ELSTER klären und bekommen auch umfangreiche Hilfestellungen zum Registrierungsprozess. „Dieses Angebot wurde im vergangenen Jahr hessenweit von annähernd 9.000 Hessinnen und Hessen genutzt“, berichtete Thomas Schäfer. „Wir sind Dienstleister für die Hessinnen und Hessen. Deshalb haben wir die Serviceangebote der Hessischen Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Seit dem Jahr 2019 informieren wir mit einem neuen Internetangebot über Alltagsfragen zum Thema Steuern und bieten eine kostenlose Servicehotline an. Unser kompetentes Team stand bislang insgesamt bereits rund 21.000 Bürgerinnen und Bürgern telefonisch mit Rat und Tat zur Seite“, so der Finanzminister.

Hotline und Dank

Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung ist von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für allgemeine Steuerfragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800-5225335 zu erreichen. Die Serviceseite finden Interessierte unter: finanzamt.hessen.de. „Allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrlich ihre Steuern zahlen, möchte ich danke sagen. Sie leisten damit einen ganz erheblichen Beitrag, Hessen so lebenswert zu machen wie es ist“, sagte Dr. Thomas Schäfer, der auch für die Angestellten in den Finanzämtern lobende Worte fand: „Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Steuerverwaltung. Sie leisten viel und sie leisten wertvolle Arbeit. Übrigens: Zum 1. August 2020 bieten wir erneut 800 Ausbildungs- und Studienplätze an. Hessenweit! Verteilt auf alle 35 Finanzämter. Wenn auch Sie zu dem schlagkräftigen Team der Hessischen Steuerverwaltung gehören möchten, bewerben Sie sich. Wir freuen uns auf Sie!“ Mehr Informationen gibt’s auf www.finanzverwaltung-mein-job.de.



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