Corona-Impfung auch ohne Termin

Hochtaunus (how). Impfen ohne Anmeldung – das ist ab 26. Juli im Impfzentrum des Hochtaunuskreises in Bad Homburg für alle Bürger des Landkreises ab 16 Jahren möglich. Täglich zwischen 8 und 20 Uhr kann man direkt zum Impfzentrum kommen, um sich impfen zu lassen. Eine vorherige Registrierung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Grund für die Öffnung der Impfstelle ist ein hessenweiter Rückgang der Registriertenzahlen.

„Es liegt jetzt an jedem Einzelnen, wie schnell wir die Corona-Pandemie überwinden. Ich appelliere daher erneut und noch eindringlicher an alle, die bisher von einer Impfung abgesehen haben: Informieren Sie sich, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder mit einem Arzt im Impfzentrum über Ihre Bedenken und wägen Sie erneut die Risiken einer Impfung mit denen einer Coronainfektion ab. Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung im Sinne der gesamten Gesellschaft. Mit der Öffnung des Impfzentrums ohne Registrierung und Termin ebnen wir den Weg. Eine Impfung ist nun leichter denn je zu erhalten. Bitte nutzen Sie das Angebot – nur gemeinsam können wir es schaffen!“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr. Die Corona-Schutzimpfung ist ein wichtiger Ausweg aus der Pandemie und damit die Rückkehr in ein normales Leben. Zum Ende der Woche werden alle registrierten Impfwilligen aus den Kommunen des Landkreises ihre Erstimpfung erhalten haben. Das Impfzentrum hat dann seine Warteliste fast abgearbeitet.

Von rund 236 000 Einwohnern aus dem Hochtaunuskreis sind insgesamt im Impfzentrum, den Kliniken und bei den niedergelassenen Ärzten rund 139 500 Menschen erstgeimpft worden. Hinzu kommt die unbekannte Zahl an Impfungen durch die Betriebsärzte. Zu wenig, um das Virus wirklich eindämmen zu können. Deshalb hat das Impfzentrum beschlossen, den Weg zur Impfung für die Bürger zu erleichtern. Die Zweitimpfungen finden weiterhin ausschließlich in den empfohlenen Abständen zwischen Erst- und Zweitimpfung im Impfzentrum statt.

Nach Möglichkeit bitte Impfpass mitbringen (bei fehlendem Impfpass wird vor Ort eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt). Zudem muss ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorgelegt werden können.



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