Bad Soden (Sc) – Die Bundestagswahl steht unmittelbar bevor – es verbleiben noch vier Tage ab Erscheinungstag dieser Zeitung (Donnerstag, 20. Februar), bevor die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern – glaubt man den öffentlichen Verlautbarungen – in einer „Schicksalswahl“ über den künftigen politischen Kurs in Deutschland entscheiden. Folgt man den aktuellen öffentlichen Verlautbarungen der einzelnen Parteien und den im Fernsehen ausgetragenen Diskussionsrunden, so dürfte der Wahlabend spannend werden – vor allem im Hinblick auf mögliche Regierungskoalitionen.
Kandidaten und Kandidatinnen
Für den Wahlkreis 180 (Main Taunus), zu dem alle Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises sowie die Städte Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus und Steinbach (Taunus) gehören, treten folgende (Direkt)Kandidaten an:
Name (Partei) Listenplatz Hessen
Nancy Faeser (SPD) 4
Norbert Altenkamp (CDU) 11
Dr. Anna Lührmann (Die Grünen) 1
Bettina Stark-Watzinger (FDP) 1
Christian Douglas (AfD) 6
Thomas Völker (Die Linke) 8
Frank Bergmann (Freie Wähler) 16
Fiona Byrne (Volt) 11
Andreas Georg Steba (Bündnis D) 2
(Aufstellung: Bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/wahlbewerber)
Wahlrecht
Die Bundestagswahlen finden erstmals nach dem neuen geänderten Wahlrecht statt. Weiterhin sind die Wahlberechtigten am Sonntag aufgerufen, in geheimer Wahl ihre Erst- und ihre Zweitstimme abzugeben. Die Erststimme dient der Wahl der Kandidatin/des Kandidaten, mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten eine Partei. Allerdings bedingt das neue Wahlrecht, dass nicht alle Kandidaten, die ein Direktmandat erringen, auch „automatisch“ einen Sitz im Bundestag erhalten.
Altes Wahlrecht
Bisher galt die Regelung, dass, wenn die Vertreter der Parteien mehr (Direkt)mandate erringen konnten, als der Gesamtpartei aufgrund ihres prozentualen Anteils an den Zweitstimmen zustanden, alle direkt gewählten Kandidaten einen garantierten Sitz im Bundestag hatten und die anderen Parteien, um die Gesamtverteilung zu wahren, entsprechende Ausgleichsmandate (Überhangmandate) zugesprochen bekamen. Diese Regelung führte dazu, dass die Gesamtanzahl der Sitze im Bundestag bei Wahlbeginn noch nicht feststand, der Bundestag immer weiter „aufgebläht“ wurde und „strategisches“ Wählen beliebt war.
Neues Wahlrecht
Das neue Wahlrecht zielt darauf ab, dass die Anzahl der Sitze im Deutschen Bundestag nun auf 630 Sitze festgeschrieben wurde – für die Verteilung der Sitze entscheidend ist zunächst vor allem das Zweitstimmenergebnis. Die Anteile bei den Zweitstimmen entscheiden auch darüber, wie viele der gewonnenen Direktmandate in Parlamentssitze umgewandelt werden können. Für die größeren Parteien bedeutet somit nicht jeder Wahlkreissieg automatisch einen zusätzlichen Platz im Parlament. Weil die Vergabe von Ausgleichs- und Überhangmandaten mit dem neuen Wahlrecht entfällt, sorgt die neue Regelung der „Zweitstimmendeckung“ dafür, dass die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze im Bundestag auf insgesamt 630 Mandate gedeckelt wird. „Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung)“, heißt es dazu in den Erläuterungen der Bundeswahlleiterin Ruth Brand. Die neue Regelung kann dazu führen, dass lokale Erststimmenerfolge verfallen und bei der Zusammensetzung des Parlaments unberücksichtigt bleiben – je nachdem, wie erfolgreich die jeweilige Partei in dem jeweiligen Bundesland abschneidet. Was also künftig entscheidend für den Einzug einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist, ist der Listenplatz im jeweiligen Bundesland.
Gut gekämpft und doch kein Mandat?
„Zur Ermittlung der Zweitstimmendeckung werden in jedem (Bundes-)Land die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei mit Erststimmenmehrheit nach fallendem Erststimmenanteil gereiht und die nach Zweitstimmen ermittelten Sitze eines Landes in der so gebildeten Reihenfolge an die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber einer Partei vergeben.“
Gewinnt eine Partei in einem Bundesland also mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze im Bundestag zustehen, ziehen nur so viele Direktkandidaten und Direktkandidatinnen ins Parlament ein, wie es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Die überschüssigen Erststimmensieger, also diejenigen mit dem niedrigsten prozentualen Stimmengewinn, ziehen nicht in den Bundestag ein.
Außen vor bleiben demnach vor allem jene Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis mit vergleichsweise niedrigen Stimmenanteilen gewinnen – also in der Regel diejenigen aus den besonders eng umkämpften Wahlkreisen. „Gut gekämpft und doch verloren“ wird wohl ein Satz sein, der am Wahlabend öfter zu hören sein wird.