Hessen (kb) – Mit den milden Temperaturen der letzten Tage und der zunehmenden Tageslänge beginnen die ersten Bäume, Büsche und Sträucher auszutreiben. Viele Gartenbesitzende fangen an, ihren Garten aufzuräumen und für das Frühjahr vorzubereiten. Aber auch Vögel beginnen damit, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und einen geeigneten Nistplatz zu suchen. Wer jetzt im Garten arbeitet, sollte die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken beachten, die vom 1. März bis zum 30. September gilt.
Vorher nach Nestern suchen
Wer zu diesem Zeitpunkt seine Hecke schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge, denn Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden. Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt. Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten. Hecken und Gebüsche dürfen nicht ohne jede Rücksicht kahlgeschoren werden. Vor dem Schnitt gehört eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest sollten am besten nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden, denn häufig werden Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken tot aufgefunden.
Nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt
„In dieser Zeit sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die maximal den Zuwachs des laufenden Jahres entfernen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage. Bei allen Pflegemaßnahmen müsse besondere Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. „Ein brütender Vogel darf durch die Heckenpflege nicht gestört werden“, so Sommerhage. Im Zweifelsfall gelte es, um ein Vogelnest in der Hecke herumzuschneiden.
Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt nur schwer umzusetzen ist, appelliert der NABU Hessen an Gartenfreunde und Gartenbauunternehmen, Pflegeschnitte generell nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, erläutert Sommerhage.
Naturecken bieten Lebensraum
Der NABU bittet auch darum, aufgeschichtete Reisighaufen aus abgesägtem Holz und Ästen liegen zu lassen. In den Asthaufen haben vielleicht erste Vögel mit dem Nestbau begonnen oder Igel und andere Säugetiere einen Unterschlupf gefunden. Wahre Wunder wirken zudem kleine wilde Ecken im Garten, die weitere Tiere anlocken. „Ungenutzte und unbehandelte Naturecken mit speziellen Lebensräumen wie Reisighaufen, aber auch Laub- und Steinhaufen, Trockenmauern, Schmetterlingswiesen und offene Lehmstellen bieten vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf“, so Sommerhage. Zu empfehlen ist, verblühte Stängel von Wildpflanzen wie Königskerze, Distel oder Wilder Karde stehen zu lassen, bis es dauerhaft zweistellige Temperaturen gibt. In den Stängel überwintern viele Insekten als Ei oder Puppe, die dann bei wärmeren Temperaturen ausschlüpfen. Es lohnt sich auch, jetzt noch Nistkästen und Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse, Hummeln und Ohrwürmer aufzuhängen. Ein naturnah gestalteter Garten erfreut nicht nur das Herz, er ist auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Weitere Informationen finden sich unter www.nabu-hessen.de.