Bejagung soll Bestand an wilden Gänsen verringern

Oberursel (ow). Unter dem Datum vom 12. August teilt die Stadt mit, dass der Magistrat eine Bejagung der Gänse am Maasgrundweiher und gegebenenfalls an anderen betroffenen Gewässern beschlossen hat. Die Bestände sollen deutlich dezimiert werden, damit in Zukunft keine übermäßige Verschmutzung des Weihers und des Umfelds mehr stattfindet. Es werden mehrere Bejagungen gemäß Bundesjagdgesetz und Hessischer Jagdverordnung ab sofort bis Januar 2025 vorgenommen. Die Jagdzeit für Nilgänse liegt zwischen August bis Mitte Januar, die der Kanadagans bis Ende Oktober. Die Jagd findet unter Berücksichtigung aller jagdlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften statt. Die erforderlichen Genehmigungen und Abstimmung mit der städtischen Ordnungsbehörde wurden von der Fachfirma eingeholt. Der Erfolg der Bejagung wird im Anschluss evaluiert.

Die Verunreinigungen der Gänse schränken nicht nur die Nutzung von Bänken, Wegen und dem Spielplatz ein, die Verkotung bringt auch eine Gesundheitsgefährdung durch Salmonellen mit sich, heißt es in der Mitteilung. Teilweise verhalten sich die Gänse aggressiv gegenüber Passanten, und seitens der Bevölkerung gehen seit Längerem starke Beschwerden bei der Stadt ein. Darüber hinaus vertreiben sie insbesondere kleine heimische Vogelarten und dulden keine anderen Entenvögel in ihrem Revier – mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität. Letztendlich verursachen sie auch Schäden in der Landwirtschaft.

Aus diesem Grund wurden unterschiedliche Methoden zur Bestandsregulierung und Vertreibung der Tiere geprüft und auch ausprobiert, allerdings ohne den notwendigen Erfolg. Seit Oktober 2022 ist es etwa verboten, Wasservögel oder andere Wildtiere am Maasgrundweiher oder am Weiher im Rushmoorpark zu füttern. Das natürlich vorkommende Nahrungsangebot ist – auch im Winter – völlig ausreichend. Eine zusätzliche Fütterung führt zur Überfütterung und kann gravierende Auswirkungen auf Tiere und Natur haben, verdorbene Brotreste verunreinigen das Wasser und ziehen Ratten an. Eine weitere Maßnahme war das Vegetationsmanagement durch eine gestaffelte Mahd in Parkanlagen. Allerdings wechselten die Tiere nur vorübergehend den Standort. Auch die akustische Vergrämung mit Böllerschüssen oder Flugdrachen waren gemäß den Erfahrungen der Nachbarkommunen Bad Homburg und Frankfurt bislang erfolglos.

Die Verwendung von Netzen zum Einfangen der Tiere ist verboten wie auch das Ausnehmen der Gelege von Federwild nach dem Bundesjagdgesetz untersagt ist. Für das Entnehmen der Eier benötigt man eine Sondergenehmigung der Jagdbehörde. Dennoch ist diese Maßnahme nicht effektiv und zeitaufwendig, zumal man ein Großteil der Gelege nicht finden wird, da sie an unzugänglichen Stellen liegen.



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