Schönberg (kb) – Mit intensiven Bemühungen versuchen Bürgermeister König und Erster Stadtrat Heiko Wolf derzeit, das Problem der Unterbringung von Obdachlosen dauerhaft zu lösen. Derzeit verhandelt die Stadt mit der Evangelischen Kirche in Hessen Nassau über einen Kaufvertrag mit dem Inhalt „Bettenhaus“ und dem dazugehörigen Grundstück in der Markus-Gemeinde Schönberg. Im Bettenhaus des ehemaligen Religionspädagogischen Zentrums (RPZ) leben derzeit 51 Geflüchtete, die Hälfte von ihnen sind inzwischen anerkannt und sie sollen in normale Wohnverhältnisse kommen. Die dann verfügbaren Plätze im Bettenhaus könnten gegebenenfalls von Obdachlosen aus den Mobile Homes belegt werden, da ist die Rede von 15 bis 20 Personen. Gegen diese Pläne, die am 26. März um 19 Uhr in der Evangelischen Markus Gemeinde vorgestellt werden, regt sich Widerstand der Anwohner, die sich jetzt mit einem „Offenen Brief“, der auch der Redaktion des Kronberger Boten vorliegt, an Bürgermeister König wenden.
Darin heißt es: „Das Wichtigste zuerst: Selbstverständlich muss die Stadt Kronberg ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, Menschen zu helfen, die aufgrund einer persönlichen Notsituation kein Dach über dem Kopf haben, und sie mit einem sicheren und menschenwürdigen Obdach versorgen. Wir haben verstanden, dass es in Kronberg einen speziellen Grund für vermehrte Obdachlosigkeit gibt, die Sie mit Blick auf die Flüchtlingsunterkunft Oberer Aufstieg 22 mit circa 600 Plätzen in einer öffentlichen Stadtverordnetenvorlage so beschrieben haben: Vermehrt würden dort anerkannte Flüchtlinge wegen Verstößen gegen die Hausordnung oder wegen einer Abwesenheit von 14 Tagen entlassen. Die betroffenen Personen sprächen in vielen Fällen dann bei der Ordnungsbehörde in Kronberg vor und seien dann gesetzlich von der Stadt als Obdachlose mit Wohnraum zu versorgen.
Auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Schließung der Mobile Homes an der Frankfurter Straße 46 mit Platz für 16 Obdachlose schlagen Sie nun vor, das Bettenhaus des ehemaligen Religionspädagogischen Zentrums (RPZ) in der Mitte Schönbergs, das bisher als Flüchtlingsunterkunft mit 51 Plätzen dient, von der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau käuflich zu erwerben. Es soll anschließend zu einer Obdachlosenunterkunft umfunktioniert werden. Beschlüsse der zuständigen Gremien oder eine Beschlussvorlage gibt es unserer Kenntnis nach noch nicht. Wir sprechen uns mit Nachdruck gegen den Standort der Obdachlosenunterkunft im Zentrum Schönbergs aus. In der Nachbarschaft des vorgesehenen Standorts inmitten Schönbergs befinden sich zwei Kindergärten, eine Grundschule, zwei Kirchen, ein kirchliches Gemeindezentrum, zwei Gaststätten und last not least zahlreiche Wohngebäude. Eine Obdachlosenunterkunft passt nicht in eine solche Umgebung – genauso wenig wie in Kronberg an den Berliner Platz oder in die Kronberger Altstadt oder in Oberhöchstadt in den Bereich des Dalles.
Sie sollte vielmehr wie in zahlreichen anderen Kommunen außerhalb des Zentrums angesiedelt werden. Man könnte hier zum Beispiel an das Gewerbegebiet in Oberhöchstadt denken, an den Grünen Weg, wo schon einmal eine Flüchtlingsunterkunft geplant war, den ehemaligen Standort der Container unterhalb der Altkönigschule oder auch an das Gelände am Oberen Aufstieg 22. Überall dort ist genügend Platz. Sie mögen einwenden, dass in den letzten zehn Jahren keine nennenswerten Störungen von der Flüchtlingsunterkunft im RPZ ausgegangen sind. Das würde allerdings bei einer Obdachlosenunterkunft an der Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit anders sein. Als Beleg verweisen wir auf zahlreiche Vorfälle in den Mobile Homes an der Frankfurter Straße 46, die häufig Einsätze von Polizei und Ordnungspolizei notwendig gemacht haben. Hierzu dürfen wir Sie zitieren: „Aus den jahrelangen Erfahrungen in der Obdachlosenunterkunft wissen wir, dass das Zusammenleben von Obdachlosen, gerade wenn sie aus unterschiedlichen Kulturkreisen kommen, in Gemeinschaftsunterkünften nicht konfliktlos ist. Mitunter kommt es, insbesondere wegen des Konsums von Alkohol, zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnern, mitunter auch in diesem Zusammenhang zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen an den Einbauten in den Unterkünften, aber auch zu mutwilligen Sachbeschädigungen an den Gebäuden selbst.“ Dabei könnten auch Lärmbelästigungen für die Nachbarn entstehen. Es besteht also ein erheblicher Unterschied in den Erfahrungen mit einer Flüchtlings- und einer Obdachlosenunterkunft.
Lieber Herr Bürgermeister, wir bitten Sie ganz herzlich, alternative Standorte für die Obdachlosenunterkunft in Kronberg zu suchen – einige Ideen haben wir oben formuliert. Das Ortszentrum Schönbergs hierfür ins Auge zu fassen halten wir mit Verlaub gesagt für eine absurde Idee. Auf ihre kreativen Vorschläge sind wir wie wahrscheinlich viele Kronberger und Schönberger sehr gespannt.“