Schönberg (kb) – Die Stadt Kronberg im Taunus ist auf der Suche nach Menschen aus dem Stadtteil Schönberg, die daran interessiert sind, sich ehrenamtlich im dortigen Ortsgericht einzubringen. Konkret gesucht wird ein stellvertretender Vorsteher respektive eine stellvertretende Vorsteherin (Schöffe/Schöffin) für das Ortsgericht Schönberg (Bezirk III).
Wer sich für die Stelle interessiert, wird gebeten, sich bis zum Freitag, 28. März, beim Magistrat der Stadt Kronberg, Fachreferat Steuerungsunterstützung, zu melden. Dies kann sowohl telefonisch unter der Rufnummer (06173) 7031113 erfolgen als auch per E-Mail an d.guengoer[at]kronberg[dot]de. Dabei sind Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und Beruf anzugeben.
Dringend zu beachten ist, dass potenzielle Interessenten sich nur für die Schöffenstelle im Ortsgerichtsbezirk bewerben können, wenn sie in Schönberg auch ihren Wohnsitz haben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt respektive Notar zugelassen sind. Weitere Beschränkungen sind Paragraf 8 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes zu entnehmen.
Hier findet sich auch die Vorgabe, dass nur Personen zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden dürfen, „die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind“. Zudem sollen Interessenten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein, da dies zu den wesentlichen Aufgaben des Ortsgerichts zählt. Hinzu kommen die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen und die Sicherung von Nachlassen. Technisches Verständnis, finanzwirtschaftliche Kenntnisse sowie Erfahrungen im Immobilien- und Grundstücksgeschäft sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit.
Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Justizverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der zuständigen kommunalen Gremien vom Direktor des jeweiligen Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Weitere Informationen zum Aufgabenfeld sind auch online unter www.ortsgericht.de abrufbar.