Kronberg (mg) – Ortsgerichte gibt es ausnahmslos nur in Hessen und jede hessische Kommune verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Sie sind dazu da, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten. Im gesamten Bundesland gibt es derzeit ungefähr 880 davon. Ortsgerichte sind sogenannte Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen stehen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens zu. Mindestens fünf Mitglieder - die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen – besetzen das jeweilige Modell einer Stadt oder Gemeinde – oder des jeweiligen Stadtteils einer Kommune. Alle Protagonisten sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung – vom zuständigen Amtsgericht ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, „die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.“ Ortskunde sollte ebenso vorhanden sein. Ihre Amtsdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften ist beispielsweise ein wichtiger Service, den die Ortsgerichte leisten. Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung des Ortsgerichts ersetzt in Hessen die in anderen Bundesländern oft erforderliche Mitwirkung eines Notariats – eine kostenerleichternde und praktische Dienstleistung der Kommunen. Dies kommt insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zum Tragen. Zudem gehören zum Aufgabenbereich eines Ortsgerichts und seiner personellen Besetzung Schätzungen. Auf Antrag einer betroffenen Person oder einer Behörde schätzt das Ortsgericht den Wert beispielsweise bebauter und unbebauter Grundstücke. Sind sich zum Beispiel Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei einer Erbauseinandersetzung nicht über den Wert eines Grundstücks einig, so kann beim Ortsgericht eine Schätzung beantragt werden. Über die vorgenommene Schätzung wird eine Schätzungsurkunde erstellt, die unter anderem die Grundstücksgröße, den Bodenwert, die Bauart und den Wert der darauf befindlichen Bauwerke sowie den Gesamtwert enthält. In Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig, die auch die Schätzungsurkunde zu unterzeichnen haben. Dies sind nicht abschließend aufgeführte Tätigkeitsfelder der Menschen, die in einem Ortsgericht tätig sind. So weit so gut die abstrakte Formel. Aktuell sucht die Stadt Kronberg im Taunus eine Schöffin oder einen Schöffen für die sogenannte Kernstadt, also den Stadtteil Kronberg selbst. Es handelt sich bei der Tätigkeit einmal mehr um ein Ehrenamt, das auch an dieser Stelle – wie in vielen anderen Lebensbereichen wie beispielsweise der Feuerwehr, den Pfadfindern oder der Sterbebegleitung auch – „die Gesellschaft mit am Laufen hält“. Ohne das Ehrenamt würden viele Bereiche im Leben der Bürgerinnen und Bürger diese Republik verwaisen, vieles schlichtweg nicht mehr existieren und zur Verfügung stehen. Das oft zitierte „funktionierende Gemeinwesen“ funktionierte nicht mehr; es wäre also mehr als von Vorteil, wenn Menschen, die sich um die Aufgabe einer Schöffin oder eines Schöffen bewerben darüber bewusst wären, dass ihre Tätigkeit tatsächlich relevant für das Zusammenleben der Gesellschaft ist. Es ist somit eine sinnstiftende Aufgabe und Sinn im Leben kann gewiss nicht schaden.
Kronbergs aktueller Ortsgerichtsvorsteher ist Georg Hense. Das Ehrenamt bekleidet er bereits seit dem Jahr 2013. Hense bietet unter anderem auch Donnerstags Bürgersprechstunden zwischen 17 und 18 Uhr in einem Bereich des Bürgerbüros am Berliner Platz an und braucht für „sein Team“ aufgrund eines Umzugs einer Schöffin nun neues Personal, um beispielsweise die Schätzungen von Grundstücken vorzunehmen. Dabei muss stets ein Team von mehreren Mitgliedern des Ortsgerichts vor Ort sein. Im Jahr fallen ungefähr 20 Schätzungen an, was sowohl Vorarbeit und vor allem Nacharbeit bedeutet. Dazu braucht es mehrere kompetente und engagierte Köpfe.
Zum Procedere:
Im Ortsgericht Kronberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position eines ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsschöffen oder einer ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsschöffin neu zu besetzen. Informationen zu Aufgaben, Voraussetzungen und weiterem sind auch unter www.ortsgericht.de abrufbar. Grundsätzlich sind Kenntnisse und Verständnis aus dem Bereich des Bau- und Architektenwesens wünschenswert, da unter anderem regelmäßig Grundstücksschätzungen vorgenommen werden. Ausgeschlossen vom Bewerberkreis sind Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtteil Kronberg haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Interessierte können sich bis zum 9. Februar beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Fachreferat Steuerungsunterstützung melden: telefonisch unter 06173 / 7031113 oder via E-Mail an l.teichmann[at]kronberg[dot]de. Dabei sind Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Beruf anzugeben.