325 Erstwählerinnen und Erstwähler in der Burgstadt – Mindestalter bei der Europawahl nun bei 16 Lebensjahren

Kronberg (kb) – Anfang Juni sind rund 350 Millionen Menschen in 27 Mitgliedsländern in Europa aufgefordert, ein neues Europäisches Parlament zu wählen. Während die Niederländer das schon am 6. Juni erledigen und die Letten am 8. Juni, ist für die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger der 9. Juni der Tag der Entscheidung. Das gilt auch für die 13.077 Wahlberechtigten in Kronberg. Dass deren Zahl zur anstehenden Europawahl gleich um 325 Erstwähler angewachsen ist – darauf weist die Stadt in einer Mitteilung hin –, dürfte damit zu begründen sein, dass an diesem Urnengang erstmalig auch 16- und 17-Jährige teilnehmen dürfen. Eine Änderung des Europawahlgesetzes macht es möglich. Bis spätestens 19. Mai sollten alle im Wählerverzeichnis der Burgstadt hinterlegten Wahlberechtigten – egal, ob neu oder erfahren – ihre schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Die Versendung der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten erfolgt zentral über den kommunalen Dienstleister „ekom21“. Mit dieser Benachrichtigung in der Hand können die Wählerinnen und Wähler am 9. Juni das für sie zuständige Wahllokal ansteuern. Insgesamt wird es zur Europawahl in Kronberg zehn Allgemeine Wahlbezirke mit entsprechenden Wahlräumen geben sowie fünf Briefwahlbezirke. Sind die meisten Wahllokale bereits von vorangegangenen Urnengängen bekannt, so gibt es für den in Oberhöchstadt angesiedelten Wahlbezirk 6 eine Änderung zu beachten. Zur Europawahl zieht der Wahlraum aus organisatorischen Gründen vom Seniorenstift Hohenwald in die Kindertagesstätte „Schöne Aussicht“, Schöne Aussicht 19, und wird dort auch für künftige Stimmabgaben bleiben. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Europawahl in der Stadt werden verteilt auf die 15 Wahlvorstände insgesamt 135 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen. Hinzu kommt die fünfköpfige Wahlleitung. Zusätzlich zum vertrauten Urnengang am eigentlichen Wahltag besteht natürlich wieder die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Noch bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr können Wahlberechtigte einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen.

Letzteres funktioniert wie gewohnt mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung. Wer allerdings nicht darauf warten will, bis diese im Briefkasten liegt, kann den Antrag auch schon jetzt einreichen – und das auf verschiedenen Wegen. Am schnellsten sollte es online gehen. Dazu finden Interessierte auf der Homepage der Stadt unter www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/wahlen/europawahl-2024 einen Link, der direkt zur Website weiterleitet, über die der Antrag gestellt werden kann. Darüber hinaus können Wahlberechtigte auch das städtische Wahlamt in den Räumen des Bürgerbüros, Berliner Platz 3-5, aufsuchen. Zu den Dienstzeiten erhalten die Besucherinnen und Besucher hier nicht nur gegen Vorlage ihres Personalausweises und nach Abgleich mit dem Wählerverzeichnis ihre Unterlagen, sondern können auch gleich an Ort und Stelle ihre Kreuzchen machen und ihren Stimmzettel abgeben. Eine Wahlkabine ist vorhanden. Eine telefonische Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, setzt sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Berliner Platz sind: Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 13 Uhr, Mittwoch 8 bis 13 Uhr, Donnerstag 13 bis 18 Uhr sowie Freitag 8 bis 13 Uhr. Telefonisch erreichbar ist die zuständige Stelle unter der Rufnummer (06173) 7034300, Fragen per E-Mail sind zu richten an wahlen[at]kronberg[dot]de.

Für den Fall plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist das Wahlbüro in der Stadthalle, Raum Herzberg, Heinrich-Winter-Straße 1 am Samstag, den 8. Juni, von 10 bis 13 Uhr und am eigentlichen Wahltag, dem 9. Juni, bis 15 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können ebenfalls bis zum Wahltag um 15 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen.



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