Bäume und Hecken zurückschneiden

Eschborn (ew). Die Stadtpolizei Eschborn weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Verkehrszeichen und andere Schilder müssten uneingeschränkt sichtbar sein. Ebenso müssten die Straßenlaternen ungehindert die Bürgersteige und Fahrbahnen ausleuchten können.

„Derzeit ist vermehrt zu beobachten, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet die Benutzbarkeit der Gehwege durch Grünbewuchs eingeschränkt ist oder Verkehrszeichen zugewachsen sind“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Außerdem erinnert die Stadtpolizei an die Pflichten zur Straßenreinigung auf den Gehwegen und sonstigen an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen.

Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich laut Stadt aus dem hessischen Straßengesetz und aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eschborn. Die Stadtverwaltung erläutert, dass Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs oder einen nicht gereinigten Gehweg entstehen, haften.

Straßen und Gehwege sind in ihrer gesamten Breite von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten. Außerdem muss bei Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 Metern gewährleistet sein.

Verstöße gegen geltende städtische Satzungen können nach Angaben des Ordnungsamts als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Lässt die Stadt Hecken und Büsche zurückschneiden, hat der jeweilige Grundstücksbesitzer die Kosten zu tragen.

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