Mal eine positive Verkehrsmeldung

Main-Taunus-Kreis (kez) – Die DB Regio Bus Mitte behält neben anderen Linien weiterhin den Betrieb auf der Linie 260 (Kelkheim – Bad Soden – Kronberg – Oberursel /Bad Homburg). Bei einer europaweiten Ausschreibung des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) konnte sich der Busbetreiber erneut durchsetzen. Der neue Vertrag beginnt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 und läuft acht Jahre bis Ende 2032.  Damit Reisende weiterhin von Anschlussmöglichkeiten zwischen Bus und S-Bahn profitieren, umfasst das Angebot ab Dezember die zwei neuen Linien 259 und 260.

„Um dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken, unterstützt der RMV Unternehmen wie die DB Regio Bus Mitte auch finanziell mit Prämien bei abgeschlossenen Ausbildungen von Fahrerinnen und Fahrern.“

Montags bis samstags fährt die Linie 260 stündlich zwischen Kelkheim und Oberursel oder Kelkheim und Bad Homburg in der Hauptverkehrszeit (morgens und nachmittags an Wochentagen).

Eingesetzt werden auf allen Buslinien modernste und klimatisierte Niederflurbusse. Ebenso verfügen die Fahrzeuge über ein Abbiegeassistenzsystem, das den Busfahrer bei einer möglichen Gefährdung von Radfahrenden beim Abbiegen warnt.

Elektronische Anzeigen im Wageninnenraum informieren die Fahrgäste ergänzend zu akustischen Haltestellen- und Umsteigeansagen über die nächste Haltestelle. Alle Fahrzeug besitzen eine standardgemäße Sondernutzungsfläche für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder. Die Busse verfügen über Vorrichtungen zur Fahrzeugabsenkung an der Einstiegsseite und eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an der doppelt breiten Tür.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, unterstützt der RMV die DB Regio Bus Mitte GmbH bei der Ausbildung ihres Fahrpersonals und übernimmt bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung (Erwerb Führerscheinklasse D) bis zu 7.500 Euro an Ausbildungskosten pro Busfahrerin beziehungsweise Busfahrer. Der Betreiber wurde verpflichtet, seine Beschäftigten sowie seine Unterauftragnehmer auf Grundlage des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes zu entlohnen.



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