Wie viel Fasching ist im Auto erlaubt?

München (hhf) – Es ist nicht grundsätzlich verboten, sich maskiert ans Steuer zu setzen, aber es gilt – neben dem Alkoholkonsum – auf zwei wesentliche Regelungen zu achten, daran erinnert der ADAC. Zum einen darf die Sicherheit beim Fahren nicht gefährdet werden, Augen und Ohren sollten also frei sein und zum Beispiel ungewohnte Fußbekleidungen im Kofferraum mitfahren.

Außerdem kostet es 60 Euro Bußgeld, wenn man das Gesicht während der Fahrt so „vermummt“, dass der Fahrer nicht mehr zu erkennen ist. Gesichtsbemalung ist wie Schminke aber erlaubt, wie im Alltag dürfen auch Kopfbedeckungen aufbleiben, sofern sie genug Gesicht freilassen.



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