RP veröffentlicht aktuelle Lärmaktionspläne für Südhessen

Darmstadt (kw) – Ob wenigstens der Königsteiner Kreisel diese Kriterien erfüllt? Die Anwohner der Kleinbahn werden wohl schlechte Chancen auf EU-geförderten Winterschlaf haben... Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Die Lärmminderungsplanung umfasst die Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) veröffentlichte am 25. November die Entwürfe des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a. M., Offenbach a. M. und Wiesbaden. Diese berichten über den derzeitigen Stand der Lärmminderungsplanung in Südhessen. Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die 184 Kommunen, die Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich vom 25. November bis zum 21. Januar dazu zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten und Lärmminderungsmaßnahmen abzugeben.

Während sich der Teilplan Landkreise auf die Betrachtung des allgegenwärtigen Straßenverkehrslärms beschränkt, wird im Ballungsraumteilplan auch das Augenmerk auf Lärm ausgehend von Schienenstrecken und Industrieanlagen gerichtet. Insgesamt konnten in den beiden Teilplänen nunmehr insgesamt 880 Lärmkonfliktpunkte abgebildet werden.

Zunächst wurden die Stellungnahmen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung betrachtet und die Prüfaufträge des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe sowie die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) analysiert. Das RP Darmstadt hat konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt mit dem Ziel der Prüfung und Umsetzung durch die jeweiligen Fachbehörden.

Den Schwerpunkt der Maßnahmen bilden hier zum einen bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, Fahrbahndeckensanierungen (gegebenenfalls unter Einsatz von lärmminderndem Asphalt) und Zuschüsse zu Schallschutzfenstern. Aber auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen können als Lärmschutzmaßnahmen dienen. Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Runde der Lärmaktionsplanung liegt auf der Entwicklung ruhiger Gebiete. Ruhige Gebiete sind Flächen, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen, um den Menschen Erholung zu bieten.

Die Stellungnahmen im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung werden zusammen mit den Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden in den endgültig festzustellenden Lärmaktionsplan eingearbeitet. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht aufzuzeigen. Diese können erst in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung, also ab 2022, im Rahmen der Lärmminderung aufgenommen und bearbeitet werden.

Die Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (www.hlnug.de) eingestellt oder können direkt über den Link http://laerm.hessen.de eingesehen werden.



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