Frau von Hund gebissen Zigarettenautomat gestohlen

Gleich zweimal taucht Liederbach im Bericht der Polizei für das vergangene Wochenende auf. Ein Zigarettenautomat wurde aus der Liederbachhalle geraubt, ausgeräumt und in den Liederbach geworfen. In der Feldmark wurde eine Frau von einem Hund gebissen.

Zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen entwendeten Unbekannte den Automaten aus der Liederbachhalle und transportierten ihn etwa 200 Meter weit weg zu einer Brücke, die über den Liederbach führt. Dafür nutzten die Unbekannten als „Selbstversorger“ einen Mattenwagen, den sie ebenfalls aus der Liederbachhalle stahlen.

Nachdem der Automat „ausgeschlachtet“, die Zigaretten und das Bargeld „entnommen“ waren, wurde er in den Liederbach geworfen, wo ihn am Sonntagmorgen Passanten fanden. Schaden: Etwa 3.000 Euro. Die Ermittlungsgruppe der Polizeistation in Kelkheim sucht in diesem Fall nach Zeugen (06195 -674940).

Der andere Fall ereignete sich am Samstag gegen 17.30 Uhr im Feldbereich der Landesstraße 3016.

Eine 46-jährige Frau hat sich Sonntag bei der Polizei in Kelkheim gemeldet und Anzeige erstattet, weil sie am Samstagnachmittag von einem Hund gebissen worden war. Sie sei gegen 17.30 Uhr mit ihrem Hund unmittelbar hinter einem Discounter auf einem asphaltierten Weg unterwegs gewesen, der ins Feld im Bereich der Landesstraße 3016 führt. Auf einmal sei ihr dann ein nicht angeleinter Hund entgegengerannt, woraufhin sie ihren eigenen Hund auf den Arm genommen habe, um ihn vor dem möglicherweise aggressiven Hund zu schützen. Der sei dann an ihr hochgesprungen und habe sie in die Hüfte gebissen, bevor der Vierbeiner von seiner Besitzerin am Halsband zurückgezogen worden sei. Die Hunde-Besitzerin sei einfach weitergegangen, da der Vorfall ihrer Ansicht nach lapidar gewesen sei; auch die Angabe ihrer Personalien habe sie verweigert. Die 46-Jährige wurde bei dem Vorfall leicht verletzt und musste ärztlich behandelt werden. Mittlerweile konnte die Identität der Hundehalterin geklärt werden.

An den Spaziergang wird sie sich nicht mit Freude erinnern. Auf sie kommt nun zumindest ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu.



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