Der Bebauungsplan Alt-Niederhofheim

(ds). Als Dringlichkeitsantrag hatte die Bürgermeisterin bei der letzten Gemeindevertretersitzung noch kurzfristig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alt Niederhofheim West“ sowie eine Veränderungssperre für den geplanten Bebauungsplan aufgenommen.

In der Begründung hieß es: Aufgrund verschiedener Anfragen möglicher Kaufinteressenten im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans wurde ersichtlich, dass städtebaulich Handlungsbedarf bestehe. Innerhalb des vorgesehenen zirka 40 Flurstücke umfassenden Geltungsbereiches westlich der Straße Alt-Niederhofheim sei noch eine klare städtebauliche Struktur ablesbar, welche in erster Linie durch eine Hofstruktur mit großzügig rückwärtig gelegenen Gartenbereichen gekennzeichnet sei. Wolle man diese Struktur erhalten und das schrittweise Vordringen der Bebauung in diese Gartenbereiche unterbinden, sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Hierbei solle auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer fünfwöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt werden.

Um zu verhindern, dass in dem im Bebauungsplan „Alt Niederhofheim West“ dargestellten Bereich bis zur Rechtskraft desselben gravierende Bauarbeiten durchgeführt werden, sollte für diesen Bereich außerdem eine Veränderungssperre erlassen werden.

In der Begründung betonte die Bürgermeisterin, dass die Gemeinde Herr der Entwicklung bleiben müsse. Damit keine Fakten geschaffen werden, bevor die Gemeindevertreter nicht die Grundrichtung vorgegeben haben, sollte auch eine Veränderungssperre in Kraft gesetzt werden, die für zwei Jahre gelten wird. Die Vorlage wurde mit Ausnahme der FWG mehrheitlich angenommen.



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