Leserbrief

Unser Leser Prof. Dr. Klaus Allerbeck, Burgerstraße, Kronberg schreibt zur anstehenden Bürgermeisterwahl Folgendes: „In der CDU herrscht Entsetzen darüber, mit welcher Dreistigkeit das Viererbündnis aus SPD, Grünen, FDP und UBG einen offenen Rechtsbruch plant“, formulierte Andreas Becker, inzwischen der Bürgermeister-Kandidat der CDU, in einer von der regionalen Presse beachteten Erklärung. Was für ein Paradebeispiel für die heutige Verrohung der Sprache in der Kommunalpolitik! Als Holger Börner von der „Dachlatte“ sprach, mit der man so etwas auf der Baustelle geregelt hätte, benutzte er wenigstens noch den Konjunktiv.

Einem auf das Grundgesetz und die hessische Verfassung vereidigten Richter vorsätzlichen „Rechtsbruch“ vorzuwerfen, ist eine in einem demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptable Verleumdung. Mag sein, dass diese Provokation Herrn König veranlasst hat, der CDU-Nominierung zuvorzukommen mit seiner Ankündigung, als Einzelbewerber anzutreten. Das Verfahren, das Parteien beachten müssen, erschien ihm wohl zu schwerfällig.

„Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei …wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei … gewählt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten.“ So sieht es das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) vor. Dass die Führung der Kronberger SPD ihren Mitgliedern dieses Mitwirkungsrecht vorenthält und statt dessen einfach kurzen Prozess macht, ist ein makabres schlechtes Beispiel – insbesondere da ihre Bundespartei in diesen Tagen mit der Wahl einer Doppelspitze ein Vorbild gibt, wie Parteimitglieder mehr Mitwirkungsrechte erhalten können.“



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