Leserbrief

Aktuell

Unser Leser Walter A. Rie
d, Höhenstraße, Kronberg-Schönberg, schreibt uns unter der Überschrift „Nach der grundhaften Erneuerung ist vor der grundhaften Erneuerung“ Folgendes:

In letzter Zeit wird heftig über die Senkung der Anliegerbeiträge zur Finanzierung der grundhaften Erneuerung von Straßen in Kronberg diskutiert. Selbstverständlich freuen sich alle Anlieger/-innen, wenn sie zukünftig in den „Genuss“ dieser Reduktion kommen sollten. Doch wie schaut es für die Anlieger aus, die bereits in den letzten Jahren ohne Entlastung ihre entsprechenden Beiträge zu leisten hatten? Die sind jetzt wohl die Dummen, weil ihre Straße vor der Satzungsänderung grundhaft erneuert wurde! Es wird demnach künftig alte „Voll-“ und neue „Teilzahler“ geben. So wurden die Anlieger der Höhenstraße, zu denen ich gehöre, im Jahr 2006 mit teilweise sehr hohen, fünfstelligen Eurobeträgen wider Willen zur Kasse gebeten. Ein Einspruch beim Anhörungsausschuss des Landrats verlief seiner Zeit negativ für die klagenden Anwohner. Erhalten wir jetzt rückwirkend Geld zurück, sobald eine Entlastung beschlossen sein sollte? Wohl kaum, wenn es auch in meinen Augen der gerechte Weg wäre, denn warum sollen wir mehr zahlen als die jetzigen „Nachzügler“ in Sachen grundhafter Erneuerung? Juristische (zum Beispiel Verjährungsfristen) und abrechnungstechnische Gründe dürften im realen Leben jedoch dagegensprechen. Daher mein Vorschlag: Nach der grundhaften Erneuerung ist vor der grundhaften Erneuerung. Die einstigen Vollzahler sollten bei der nächsten grundhaften Erneuerung ihrer Straße stärker entlastet werden als die nachkommenden Teilzahler.



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