Höhenstraße: Anwohner ärgert sich über zu zahlende Gebühr

Kronberg. – „Die Höhenstraße gibt doch immer wieder Anlass zum Ärgern“, findet Anwohner Rainer Desens, der sich in diesem Fall über eine Strafgebühr ärgert, die wie er es ausdrückt, „aufgebrummt bekommt, wer es wagt, der Stadt zu widersprechen“.

Konkret geht es dem Anwohner um seinen Widerspruch gegen den Kostenbescheid für die Erneuerung der Höhenstraße. „Die Stadt verlangte für sämtliche Straßenteile außer der Fahrbahn von den Anwohnern eine Beteiligung von 75 Prozent der Kosten“, berichtet er. Seinen Widerspruch hat er folgendermaßen begründet: „Die Behauptung, Parkstreifen, Gehwege und Grünflächen dienten überwiegend dem Anliegerverkehr, entspricht nicht den Tatsachen“, behauptet Desens. Die Parkstreifen würden von den Anwohnern nicht benötigt, da sie alle eigene Parkplätze nachgewiesen hätten. Außerdem würden die Gehwege in ganz erheblichem Maße von Schülergruppen benutzt, die die Sportanlage des MTV aufsuchen, sowie von anderen Sportlergruppen und Bewohnern des Rosenhofs. Desens begründet seinen Widerspruch weiter damit, dass die Grünflächen nicht zum Vergnügen der Anwohner angelegt worden seien, sondern allein der Beruhigungs-Konzeption geschuldet seien, die von einer Verengung und einem Versetzen der Fahrbahn (Links-rechts-Wechsel des Fahrstreifens) ausgeht.

In der Ablehnung seines Widerspruchs sei die Stadt lediglich auf seinen Punkt, die Gehwege würden in erheblichem Maße von Schülergruppen benutzt, eingegangen. „Es wurde behauptet, er entspreche nicht der Wahrheit. Deshalb muss ich jetzt zahlen – so wie alle anderen, die sich erdreistet hatten, der Stadt zu widersprechen“, kritisiert der Anwohner das Vorgehen städtischerseits.

„Was Herr Desens zur Abrechnung der Ausbaukosten für die Höhenstraße vorbringt, ist nicht richtig“, bezieht Rechtsdezernent Dr. Bernhard von Braunschweig für die Staat Stellung. „Sein Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid wegen der Ausbaukosten war Gegenstand einer ausführlichen Verhandlung vor dem Anhörungsausschuss beim Landrat des Hochtaunuskreises, an der auch Herr Desens selbst teilgenommen hat“, informiert er. Dort sei die Frage, wer in der Höhenstraße die Gehwege und auch die Parkbuchten benutzt, eingehend besprochen worden. „Die Stadt hat dabei darauf hingewiesen, dass die überwiegende Benutzung der Gehwege durch Schülergruppen und Sportler bei den vorgenommenen Überprüfungen nicht habe festgestellt werden können“, so Braunschweig. Die Benutzung der Gehwege durch Besucher des Rosenhofs sei als Anliegerverkehr zu werten, weil der Rosenhof zu dem Ausbaubereich der Höhenstraße gehört. Braunschweig erklärt weiter: „Nachdem der Anhörungsausschuss empfohlen hatte, den Widerspruch zurückzuweisen, erließ die Stadt einen entsprechenden Widerspruchsbescheid, in dem entgegen seiner Behauptung auch auf die Beschwerdepunkte von Herrn Desens, insbesondere auch auf die Frage der Parkbuchten, eingegangen wird.“ Diese seien nämlich nicht zum Abstellen der Fahrzeuge der Anwohner der Höhenstraße gedacht, sondern sollen vor allem Platz für deren Besucher als Parkmöglichkeit dienen. „Hinzu kommt, dass die Art und Weise des Ausbaus seinerzeit von der Mehrzahl der Anwohner der Höhenstraße so gewünscht war, weil sie eine Beruhigung des Durchgangsverkehrs durch die Höhenstraße wünschten“, betont Braunschweig. „Es mag sein, dass Herr Desens hieran nicht interessiert war. Es ist für die Stadt dann aber schwierig, es bei derartigen Maßnahmen allen recht zu machen“, ergänzt er.

Die Stadt Kronberg respektiere „generell die Meinungen ihrer Bürger, behält sich aber vor, diesen entgegen zu treten, wenn sie sie nicht teilt.“ „Strafgebühren“ für Meinungsunterschiede gebe es jedoch nicht. „Es sind lediglich geringfügige Verfahrenskosten auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt festgesetzt worden“, stellt er klar.

Im Übrigen habe es Herrn Desens freigestanden, den Widerspruchsbescheid durch eine Klage beim Verwaltungsgericht anzufechten. „Der Bescheid enthält eine derartige Rechtsmittelbelehrung. Offenbar hat Herr Desens hiervon aber abgesehen“, so Braunschweig abschließend. (mw)



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