Weihnachtsbeihilfe für Nachwuchs aus Familien mit geringem Einkommen

Hochtaunuskreis. – Eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 30 Euro lässt der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises im Dezember allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr zukommen, die sich im Hilfebezug des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. „Ich freue mich sehr, dass wir allen Kindern und Jugendlichen auch in diesem Jahr eine kleine Unterstützung für das Weihnachtsfest 2018 geben können und wünsche eine schöne Vorweihnachtszeit“, sagte Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler. Der Kreistag stellt insgesamt über 112.000 Euro zur Verfügung, der Betrag pro Kind oder Jugendlichem ist in diesem Jahr um fünf auf nun 30 Euro erhöht worden. Das Geld soll helfen, einen kleinen Wunsch zum Weihnachtsfest zu erfüllen. 2018 erhalten rund 3.700 Kinder und Jugendliche eine Weihnachtsbeihilfe. Als hilfebedürftige Familien mit geringem Einkommen gelten diejenigen, deren vorhandenes Einkommen nicht ausreicht, den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten und deren Einkünfte das Existenzminimum nicht überschreiten.

Die Weihnachtsbeihilfe muss jedes Jahr gemeinsam von der Ausländerbehörde und dem Kommunalen Jobcenter Hochtaunus beim Kreisausschuss beantragt werden. Dieser entscheidet dann über die Auszahlung. Die Weihnachtsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung, gesetzliche Regelungen oder ein Anspruch leiten sich hieraus nicht ab.

Die einmalige Beihilfe in Höhe von 30 Euro pro Kind und Jugendlichem wurde für 2018 genehmigt und wird entweder zusammen mit der regulären Sozialleistung in bar (ab dem 1.12.2018) ausbezahlt oder per Bank überwiesen.



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