Public Viewing: Genehmigung für TV-Liveübertragung erforderlich

Hochtaunuskreis. – Für die Liveübertragungen der Fußball-EM 2016 ist für den offenen Bereich von Gastronomiebetrieben, auf öffentlichen Plätzen, auf Sportanlagen, etc. eine Genehmigung einzuholen. Veranstalter, die mit einem entsprechendes Angebot planen, müssen eine Genehmigung bei der Immissionsschutzbehörde des Hochtaunuskreises beantragen, die für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung als kommunale Behörde zuständig ist, mit Ausnahme der Städte Bad Homburg und Oberursel.

Die Bundesregierung hat den Spielraum für Kommunen erweitert, um Public Viewing zuzulassen. Somit gilt für die anstehende Fußball Europameisterschaft eine neue Lärmschutz-Verordnung, die für ein geregeltes und möglichst konfliktfreies Miteinander mit der angrenzenden Nachbarschaft sorgen soll. Hierzu gehört, dass es keine generelle Erlaubnis für Live-Übertragungen im Freien gibt und für das Public-Viewing eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss.

Veranstalter können die formlosen Anträge bei der Immissionsschutzbehörde im Landratsamt oder per E-Mail an patrick.schneider[at]hochtaunuskreis[dot]de stellen. Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 06172.999–6303. Alle notwendigen Angaben, welche Spiele übertragen und wie viele Fernsehgeräte, Beamer und Leinwände aufgestellt werden sowie die zu erwartende Besucherzahl sollten aufgeführt werden, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen.

Die Ausnahmegenehmigung ist nur für die Dauer der Live-Übertragungen gültig, sodass eine Übertragung von Aufzeichnungen, Vorberichten und Interviews vor oder nach Beginn nicht inkludiert sind. Die Benutzung von geräuschverursachenden Fanartikeln wie beispielsweise Gasfanfaren und Vuvuzelas ist zudem untersagt.

Der formlose Antrag für die Ausnahmegenehmigung und das Informationsblatt befindet sich auch auf der Webseite des Hochtaunuskreises auf den Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde unter: Ausnahmeantrag EM 2016. Fußballspiele, die erst gegen 21 Uhr beginnen und eventuell in die Verlängerung gehen, dürfen bis zum Spielende im Freien angesehen werden und können auch mal über das eigentliche Ende der Sperrzeit hinausgehen. „Mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und einem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme in der Bevölkerung wird die Fußball-EM 2016 ein tolles Erlebnis, wenn der amtierende Weltmeister vom 10. Juni bis zum 10. Juli in Frankreich um den nächsten Titel kämpft“, befürwortet Erster Kreisbeigeordneter Uwe Kraft die Ausnahmegenehmigung.



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