Parlament votiert für Mischgebiet als Bindeglied am Bahnhofsquartier

Kronberg (pu) – Einstimmig votierten die Parlamentarier auf Intention des Magistrats für eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14, 16, 17 Baugesetzbuch für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 155 „Bleichstraße-Bahnhofstraße“, Gemarkung Kronberg, Teile der Fluren 8, 17 und 19. Das Ziel ist dabei nach den Worten von Erstem Stadtrat Robert Siedler (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) die Gewährleistung der Sicherung der Planung für dieses Gebiet zwischen Frankfurter Straße, Bahnhofstraße und Bleichstraße, das „angesichts des hohen Nachverdichtungsdrucks einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll“.

Abweichend vom Aufstellungsbeschluss am 14. September letzten Jahres ist nunmehr jedoch statt einem vereinfachten Verfahren die Durchführung eines regulären Verfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch vorgesehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Kronberg im Taunus für die Umsetzung eines geeigneten städtebaulichen Konzeptes hinreichend sicherstellen zu können.

Nach Aussage Siedlers werden gegenwärtig Bauvorhaben im Gebiet des zukünftigen Bebauungsplanes nach § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung sei die Weiterentwicklung und Festschreibung der vorhandenen baulichen Struktur.

Besonders im Hinblick auf das sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche städtebauliche Entwicklungsgebiet am Bahnhof müsse, so der Baudezernent, für die Zukunft mit sich verändernden Rahmenbedingungen gerechnet werden, die es in der Planung zu berücksichtigen gelte.

„Die in Teilbereichen vorhandene charakteristische mischgebietsähnliche Struktur soll zukünftig in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen Bahnhofsquartier und Innenstadt als Mischgebietstypus bauplanungsrechtlich gesichert und weiterentwickelt werden“, erklärte Siedler. Für die als Wohngebiet einzustufenden Bereiche sei nach jetzigem Stand beabsichtigt, den Baugebietstypus „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Die festgestellte fehlende städtebauliche Ordnung soll demnach auch für den Blockinnenbereich erreicht werden.

Zur präzisen Bestimmung der Gebietsgrenzen zwischen Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet werde gegenwärtig eine genaue Analyse der Nutzungen und der Gebäudestruktur durchgeführt, auf deren Basis die Bauflächen und das Maß der baulichen Nutzung für zukünftige Bauvorhaben festgesetzt werden sollen. Schon die Mitglieder des Bauausschusses hatten keinen Widerspruch gegen die vorliegenden Argumente gehabt und votierten mit neun Mal „Ja“.



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